Die Deutsche Bahn hat der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) im Tarifstreit eine Schlichtung vorgeschlagen. Foto: dpa/Annette Riedl

Die Tarifverhandlungen zwischen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Deutschen Bahn sind gescheitert. Auch um einen möglichen Streik abzuwenden hat die Bahn nun eine Schlichtung vorgeschlagen. Aber was genau ist das?

Monatelang haben die Tarifverhandlungen zwischen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Deutschen Bahn gedauert – und sind doch gescheitert. Für Pendler und Zug-Reisende kein gutes Zeichen, denn die Gewerkschaft kündigte daraufhin eine Urabstimmung über unbefristete Streiks an.

Vielleicht können Pendler aber trotzdem aufatmen. Am Mittwoch kündigte die Deutsche Bahn nämlich an, im festgefahrenen Tarifkonflikt eine Schlichtung vorgeschlagen zu haben – und das kurz bevor die Gewerkschaft über weitere Warnstreiks entscheiden will. Aber was ist eine Schlichtung überhaupt?

Unter einer Schlichtung versteht man den außergerichtlichen Versuch, Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband bei Tarifverhandlungen zu lösen – und das unter Beteiligung eines unparteiischer Schlichters. Dieser fungiert sozusagen als Schiedsrichter, ist unabhängig und versucht in Gesprächen einen für alle Beteiligten akzeptablen Kompromiss auszuarbeiten.

Er wird von beiden Seiten akzeptiert und ist häufig eine Person des öffentlichen Lebens, wie etwa ein ehemaliger Minister. Generell können ein oder mehrere Schlichter bestellt werden, um etwa laufende Streiks zu beenden oder bevorstehende abzuwenden. Nach geltendem Arbeitsrecht gibt es keine staatliche Zwangsschlichtung. Das Schlichtungsverfahren endet mit einer Empfehlung des Schlichters beziehungsweise der Schlichter. Diese Empfehlung ist für die Streitparteien allerdings nicht bindend.

Und wichtig für Pendler und Zug-Reisende: Während der Schlichtung gibt es üblicherweise keine Streiks oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen.

Schlichtungsverfahren muss akzeptiert werden

Ein solches Schlichtungsverfahren muss von beiden Streitparteien akzeptiert werden. Am Donnerstagmorgen hatte sich die EVG noch nicht zum Schlichtungsvorschlag der Bahn geäußert. Diese hat nach eigenen Angaben um eine Rückmeldung bis Freitagmittag gebeten.

Wie es aus Gewerkschaftskreisen hieß, will die Gewerkschaft am heutigen Donnerstag aber über weitere Warnstreiks im Tarifkonflikt entscheiden. Angesetzt sei eine Vorstandssitzung, „in der Streikziele neu beschlossen werden“. Allerdings sagte EVG-Chef Martin Burkert vergangene Woche dem Bayerischen Rundfunk aber auch: „Sollte der Arbeitgeber mit einer Schlichtungsforderung an uns herantreten, können wir schnell entscheiden.“