Die Radfahrerin ist am Donnerstagabend im Krankenhaus gestorben. Foto: dpa/Paul Zinken

Die Klimablockade in Berlin soll laut einem Bericht keinen Einfluss auf die Notfallversorgung einer verstorbenen Radfahrerin gehabt haben. Das geht demnach aus einem internen Vermerk der Feuerwehr hervor.

Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge soll die Klimablockade in Berlin keinen Einfluss auf die Notfallversorgung einer inzwischen verstorbenen Radfahrerin gehabt haben, die am Montag von einem Betonmischer überrollt wurde. Die Zeitung berief sich am Freitag auf einen internen Vermerk der Feuerwehr. Demnach soll die Notärztin ohnehin entschieden haben, dass der Betonmischer nicht mit einem Spezialfahrzeug angehoben werden sollte.

Die Zeitung berichtete, der drei Seiten lange Vermerk sei vom ärztlichen Leiter des Rettungsdiensts in Berlin unterzeichnet und an Innensenatorin Iris Spranger (SPD) geschickt worden. Die Senatsverwaltung für Inneres teilte jedoch mit, das „in Rede stehende, vermeintliche, dreiseitige Schreiben“ sei ihr nicht bekannt. Die Berliner Feuerwehr wollte zu dem Medienbericht keine Stellungnahme abgeben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Existenz des Vermerks auf Anfrage nicht.

Spezialfahrzeug steckte in Stau

Das Spezialfahrzeug, ein sogenannter Rüstwagen, steckte nach Angaben der Feuerwehr vom Montag wegen einer Protestaktion von Aktivisten der Gruppe Letzte Generation im Stau. Die Berliner Polizei stellte deshalb gegen zwei Klimaaktivisten Strafanzeige wegen unter anderem unterlassener Hilfeleistung. Die Bundesregierung verurteilte es am Freitag, wenn eine Protestform „Gefahren für andere in Kauf nimmt“.

Nach Informationen der Zeitung soll die Notärztin durch den Stau nicht behindert worden sein und das Unfallopfer versorgt haben. Sie habe zwar kurz erwogen, den Betonmischer anheben zu lassen. Das „hätte aber wohl länger gedauert wie auch die medizinische Situation verschlechtert“, zitierte die Zeitung aus dem Vermerk. Der Betonmischer sollte sich mit eigener Motorkraft fortbewegen.

Selbst wenn „mit Rüstwagen oder Kran andere technische Möglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten, war dies die richtige Vorgehensweise.“ Die Notärztin habe „klar geäußert, dass sie sich auch bei der Verfügbarkeit von anderen technischen Möglichkeiten durch Rüstwagen oder Kran sofort für diese Methode entschieden hätte“, heißt es laut Bericht in dem Vermerk weiter. Die Radfahrerin war am Donnerstagabend im Krankenhaus gestorben.