Die neuen Regeln der EU für die großen Online-Plattformen sind auch für Smartphone-Nutzer erkennbar. Foto: dpa/Yui Mok

Für die Tech-Giganten gelten in Europa nun neue Vorgaben. Profitieren sollen die Verbraucher und bei Verstößen kann es für die Unternehmen richtig teuer werden

Google hat sich bereits der Macht der EU gebeugt. Das Unternehmen wird in Zukunft Ergebnisse von speziellen Suchmaschinen etwa für Flüge, Hotels oder Shopping-Angebote ausführlicher darstellen. Für die Europäische Union ist das ein erster, kleiner Sieg zum Start des europäischen Digitalgesetzes (Digital Markets Act, DMA). Von Donnerstag an dürfen große Online-Plattformen ihre eigenen Angebote nicht mehr bevorzugen. Die Grundannahme bei der Regelung ist, dass manche große Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition ausnutzen und immer weiter zementieren könnten. Der DMA soll diese Starre mit Regeln für die sogenannten „Gatekeeper“ (Torwächter) aufbrechen.

Die EU-Parlamentarier zeigen sich zufrieden

Betroffen von den neuen Regeln der EU-Kommission sind sechs Unternehmen mit bisher 22 „Gatekeeper“-Diensten. Wenig überraschend sind darunter die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta. Daneben kam auf die Liste die Video-App TikTok des ursprünglich aus China stammenden Konzerns Bytedance.

Überaus zufrieden zeigt sich Andreas Schwab (CDU). „Der DMA soll die digitalen Märkte fairer und breiter machen, indem er wieder mehr Wettbewerb zulässt“, betont der binnenmarktpolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament, der maßgeblich an der Ausarbeitung des Gesetzes mitgewirkt hat. Werden die Regeln nicht eingehalten, drohen den Unternehmen strenge Strafen, betont der Europaabgeordnete. Die können bei wiederholter Verletzung der Regeln bis zu 20 Prozent des jährlichen Umsatzes ausmachen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung im Raum.

Änderungen für Smartphone-Nutzer

Vor allem Smartphone-Nutzer werden in Zukunft einige Änderungen bemerken. So soll sich der populäre Chatdienst WhatsApp von Meta für andere Dienste öffnen. Allerdings sollen die Nachrichten aus anderen Diensten in einem separaten Bereich landen. Das solle deutlich machen, dass für die Nachrichten andere Sicherheitsstandards gelten könnten, sagte WhatsApp-Manager Dick Brouwer dem Magazin „Wired“. WhatsApp nutzt die Verschlüsselungstechnologie des Chatdienstes Signal – und das macht die Vernetzung mit anderen Diensten, die ebenfalls darauf zurückgreifen, einfacher.

Auch auf Apple-Nutzer warten einige Neuerungen. Der Konzern muss erstmals zulassen, dass auf dem iPhone Apps aus anderen Quellen als dem hauseigenen App Store installiert werden können. Fraglich ist allerdings, wie viele Entwickler sich darauf einlassen. Manche werden sich wohl auch in Zukunft damit begnügen, nur im App Store des Konzerns aufzutauchen und dafür eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent der Erlöse bei digitalen Gütern und Abos bezahlen. Der Apple-Konzern wehrte sich lange gegen diese Vorgabe des DMA und verwies auf die Risiken für die Nutzer durch potenziell betrügerische Apps.

Bei Android ändert sich eher wenig

Beim Google-Betriebssystem Android ändert sich in diesem Fall weniger. Dort war schon lange das Laden von Apps aus verschiedenen Marktplätzen erlaubt. Und auch die Möglichkeit für App-Entwickler, zur Zahlungsabwicklung einen anderen Anbieter als Google zu nutzen, wurde teilweise bereits eingeführt.

Dass die EU-Kommission gewillt ist, die neuen Regeln durchzusetzen, bewies sie in diesen Tagen, kurz vor dem Start des DMA. Brüssel verhängte gegen den Tech-Giganten Apple eine Strafe in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro. Die Brüsseler Behörde ist überzeugt, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store missbraucht habe.

Eine Strafe als Erziehungsmaßnahme

Dabei hat die hohe Strafe vor allem eine Art erzieherischen Charakter. Lediglich 40 Millionen Euro der Strafe beziehen sich konkret auf mutmaßlich illegales Verhalten von Apple. Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte, dass die 40 Millionen für den US-Riesen vermutlich nicht mal ein Strafzettel für zu schnelles Fahren sei. Eine allzu geringe Strafe hätte keine abschreckende Wirkung gehabt, ist sie überzeugt. Der Rest der Summe diene schlicht zur Abschreckung und als Botschaft an das Unternehmen, dass sich die EU nicht auf der Nase herumtanzen lässt.