Die Stadt Marbach am Neckar hat für ihr Wahrzeichen eine Ausnahme vom Beleuchtungsverbot in Aussicht. Doch es gibt Kritik am Prozedere. Der örtliche BUND fühlt sich übergangen.
Der Torturm gilt als Wahrzeichen Marbachs und ist ein beliebtes Fotomotiv in der Altstadt bei Touristen. Folglich möchte die Kommune, dass das Gebäude in den Abendstunden gut erkennbar ist und beleuchtet wird. Allerdings können Städte und Gemeinden in der Hinsicht aus Naturschutzgründen und insbesondere wegen des Insektenschutzes nicht frei schalten und walten. Fassaden dürfen im Sommer gar nicht und im Winter nachts nicht mehr in Licht getaucht werden – außer in Ausnahmefällen.
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