Das 98 Meter hohe Windrad auf der Holzschlägermatte bei Freiburg ist Geschichte. Die alte Anlage macht Platz für eine neue, die wesentlich leistungsfähiger ist – und größer. So lief die Sprengung des Windrads ab.
Eine Stimme aus dem Funkgerät zählt den Countdown herunter. „Drei – zwei – eins – null.“ Dann erscheint am Fuß des Windkraftturms eine Rauchwolke. Es folgt ein Knall, dann noch einer. Sekunden vergehen, in denen sich der Mast scheinbar unbeeindruckt in den wolkigen Himmel über Freiburg reckt. Dann kippt er doch. Der Ton dazu hallt mit Verzögerung zu den zahlreichen Schaulustigen an der Bergstation der Schauinslandbahn. Rumms.
Für die Sprengingenieurin Ulrike Matthes von der Thüringer Sprenggesellschaft ist es ein Routinefall. Mehr als 48 Windmühlen hat das Unternehmen aus Kaulsdorf in diesem Jahr auf diese Weise schon umgelegt. Für Baden-Württemberg ist die Sprengung der 98 Meter hohen Windkraftanlage auf der fast 1000 Meter hoch gelegenen Holzschlägermatte aber eine Premiere. Im Frühjahr soll es eine Wiederholung geben. Dann kommt das Schwesterwindrad an die Reihe.
Wie ein gefällter Baum
Es handle sich bei der Sprengung um den mildesten Eingriff in die Natur, begründete der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Regiowind, Andreas Markowsky, den Griff zum Dynamit. „Wir haben zehn Sekunden Lärm und zehn Minuten Staub“, verspricht er davor. So ist es dann auch. Kurze Zeit später ist der Blick wieder frei. Der Windradturm liegt wie ein gefällter Baum auf der Matte. In den kommenden Wochen soll der Stahlbewehrung entfernt und der Beton zerkleinert werden. Es ist der ideale Untergrund für den Baukran, der die neue, vom Sockel bis zur Windradspitze dann 225 Meter hohe Anlage erstellen soll. Sie wird Strom für 4500 Haushalte liefern, doppelt so viel wie die beiden Vorgängeranlagen.
„Es war verdammt schnell vorbei“, sagte Markowsky hinterher. Er hatte am Vormittag schon eine gute Nachricht entgegennehmen können. Der Verwaltungsgerichtshof hatte mitgeteilt, dass er die Normenkontrollklage gegen das neue Windrad abgewiesen habe. Geklagt hatte die Landschafts- und Naturschutzinitiative aus St. Märgen, eine Bürgerinitiative, die schon gegen viele Windräder prozessiert hat. In dem vorliegenden Fall hatten die Initiatoren geltend gemacht, dass ein in 900 Metern entfernt liegendes Vogel- und Landschaftsschutzgebiet nicht genügend Berücksichtigung bei den Planungen gefunden habe.