Rupert Stadlers Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Archivbild) Foto: dpa/Matthias Schrader

Im Zuge des Abgas-Skandals ist der frühere Audi-Chef Rupert Stadler vom Landgericht München zu knapp zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Im Diesel-Betrugsprozess ist der frühere Audi-Chef Rupert Stadler zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das teilte das Landgericht München II am Dienstag mit. Stadler hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt und dabei Betrugsvorwürfe eingeräumt; ihm war vorgeworfen worden, den Verkauf von mit Abschalteinrichtungen manipulierten Dieselfahrzeugen nicht gestoppt zu haben.

Auch die beiden Mitangeklagten – der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. – erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs.

Verurteilte müssen hohe Summe bezahlen

Es sind die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland im 2015 aufgedeckten Diesel-Skandal, der die ganze Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat. Hatz und der Ingenieur P. hatten gestanden, für die Manipulation von Dieselmotoren gesorgt zu haben. Damit hielten sie Abgaswerte auf dem Teststand ein, drosselten die Abgasreinigung aber auf der Straße. Stadler hat gestanden, den Verkauf manipulierter Autos zu spät gestoppt zu haben.

Die Bewährungsstrafen sind an die Zahlung hoher Geldauflagen geknüpft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung im Prozess bereits zugestimmt, im Fall von Hatz aber eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.