Eine 23-Jährige hat Schwarzgeld weitergegeben. Foto: dpa/Arne Dedert

23-Jährige wird verwarnt, weil sie einem Fremden 5000 Euro übergeben hat, die eine Internetbekanntschaft aus der Türkei überwiesen hatte. Es standen noch andere Vorwürfe im Raum.

Mit einem blauen Auge davongekommen ist eine 23-Jährige beim Verfahren am Dienstag vor dem Amtsgericht Böblingen. Nicht nachweisbar war der angeklagte Computerbetrug, sodass es bei einer Verwarnung wegen fahrlässiger Geldwäsche und der Einziehung der Schadenssumme von 5000 Euro blieb. „Blauäugigkeit statt Reifeverzögerung“, attestierte Richterin Stefanie Bittner-Wendland der Aidlingerin, wendete aber trotzdem zu ihren Gunsten das Jugendstrafrecht für die bereits gut drei Jahre zurückliegende Tat an.

Das Geschehen, das die gelernte Einzelhandelskauffrau vor Gericht schilderte, ließ die Zuhörer durchaus erstaunt zurück. Eine kurzzeitige männliche Internetbekanntschaft in der Türkei habe ihr angeboten, die niedrigen dreistelligen Schulden auf dem in Auflösung befindlichen Konto zu übernehmen. Außerdem werde er einen zusätzlichen Geldbetrag zur Übergabe an einen in Deutschland befindlichen Bekannten überweisen. Der Haken an der Sache: Das Geld ging zwar bei der Angeklagten ein, stammte aber nicht von einem Mann, sondern verschwand bei einem ahnungslosen weiblichen Opfer ganz ohne eigenes Zutun vom Konto.

5000 Euro abgehoben und einem Fremden übergeben

Bemerkenswert war vor allem auch die Summe: Nicht 100 bis 200 Euro wie von der Beschuldigten nach ihrer Aussage vor Gericht erwartet, sondern exakt 5000 Euro. Fragen aber stellte die Frau nach eigenem Bekunden nicht. Erschrocken sei sie zwar gewesen, habe das Geld aber wie im Netz geheißen, abgehoben und noch am gleichen Tag Mitte Juli 2020 in Stuttgart, wo sie damals wohnte, einem völlig Fremden übergeben. „Ich war überfordert mit der Situation“, gab sie zu, „es war dumm, es war naiv.“ Weil sie mit der Sache nichts mehr zu tun haben wollte und Angst bekam, hätte sie weder der Polizei noch irgendjemand anderem davon erzählt und außerdem alle Kontaktdaten des unbekannten Gönners gelöscht.

Bei Staatsanwaltschaft und Richterin blieben Zweifel an dieser Darstellung eines „mehr als ungewöhnlichen Ablaufes“, für den der Verteidiger Freispruch forderte. Zwar sei der angeklagte Computerbetrug durch die Beschuldigte selbst nicht nachzuvollziehen, obwohl Ungereimtheiten bei der ins Feld geführten Kontoauflösung blieben. „Ihr musste klar sein, da geht doch was nicht mit rechten Dingen zu, dass da gewaltig was stinkt“, begründete Richterin Stefanie Bittner-Wendland die ausgesprochene Verwarnung wegen fahrlässiger Geldwäsche samt Einziehung der Schadenssumme. Ob sie doch mehr wusste als zugegeben, bleibt das Geheimnis der 23-jährigen Aidlingerin und ihres mysteriösen Internetbekannten.