Tiefgefrorene Urinproben liegen in einem Labor des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem Kühlschrank. In den Proben von zahlreichen Kleinkindern konnte der Weichmacher DnHexP nachgewiesen werden. Foto: dpa/Bernd Thissen

In Urinproben von Erwachsenen und Kindern wurde ein Schadstoff entdeckt, der womöglich von Verunreinigungen in Sonnenschutzmitteln stammt. Das Bundesamt für Risikobewertung sieht vorerst aber keinen Grund zur Beunruhigung.

Die im Januar in Urinproben entdeckten Konzentrationen eines Phthalat-Schadstoffs sind nach einer ersten Einschätzung des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) „kein Anlass für eine erhöhte Besorgnis“. Das geht aus einer BfR-Stellungnahme zu MnHexP (Mono-n-hexyl-Phthalat) hervor.

Darin schreibt die Behörde: „Die nachgewiesenen Konzentrationen bewegen sich in einem Bereich, der auch bei anderen Phthalaten im Rahmen von Reihenuntersuchungen nachgewiesen wurde.“

Giftfunde im Urin von Erwachsenen und Kindern

Am 6. Februar hatte das Umweltbundesamt (Uba) darüber informiert, im Urin zahlreicher Menschen in Deutschland MnHexP entdeckt zu haben. Das Uba hatte ihn im Urin Erwachsener nachgewiesen, eine Behörde in Nordrhein-Westfalen in dem von Kindergartenkindern.

Weichmacher in der EU nicht mehr zugelassen

MnHexP ist ein Abbauprodukt des Weichmachers DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat), eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Phthalsäureester, die als Weichmacher für Kunststoffe wie PVC, Nitrocellulose oder synthetisches Gummi verwendet werden. DnHexP ist eine farblose Flüssigkeit, die quasi unlöslich in Wasser ist.

Der Stoff darf laut Uba in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge seien nicht gestellt worden. Seit dem Jahr 2013 steht der Weichmacher DnHexP in der Europäischen Union laut Lanuv auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Als Weichmacher sei dieses Phthalat in kosmetischen Mitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und in Spielzeug deshalb nicht mehr zugelassen.

Unter bestimmten Umständen könne die Substanz dennoch in der EU auftreten, etwa in Importerzeugnissen, die den Stoff enthalten, erklärt der Chemikalien-Experte Lars Tietjen vom Uba. Er könne möglicherweise auch in alten in der EU produzierten Produkten erhalten sein. „Hinweise auf größere verarbeitete Mengen liegen mir nicht vor, aber ausschließen kann man es nicht.“

Warum MnHexP so gefährlich ist

MnHexP sei nach Ergebnissen von Tierversuchen ein fortpflanzungsschädigender Stoff, sagte Uba-Toxikologin Marike Kolossa. Er wirke vor allem auf die Fortpflanzungsorgane männlicher Föten im Mutterleib.

Er könne aber auch für Erwachsene schädlich sein und das Risiko für Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibigkeit erhöhen, was aus weiteren Tierversuchen hervorgehe. In einzelnen Menschen seien Konzentrationen entdeckt worden, „die so hoch sind, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist“.

Ursache noch unbekannt, aber es gibt Hinweise

Die Ursache für die erhöhten MnHexP-Werte in den Urinproben von Erwachsenen und Kindern seien bislang nicht geklärt, schreibt das BfR. Allerdings würden verschiedene Quellen wie Sonnenschutzmittel und andere Verbraucherprodukte diskutiert. Im Verdacht steht ein bestimmter UV-Filter, der DnHexP als Verunreinigung enthalten könnte.

Es gebe aber keine belastbaren Informationen, ob am Markt erhältliche Sonnenschutzmittel, andere Kosmetika oder auch sonstige Verbraucherprodukte einen derart verunreinigten UV-Filter tatsächlich enthielten, schreibt das BfR.

Das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium teilte am Sonntag (25. Februar) mit, dass Fachleute aus aktuellem Anlass 57 Proben der vergangenen Jahre zu Sonnenschutzprodukten auf DnHexP untersucht hätten. Demnach konnte der Weichmacher in 21 Proben in einer Konzentration von 0,3 bis 16 Milligramm pro Kilogramm nachgewiesen werden.

Keine Gefährdung durch Sonnenschutzmittel

Das BfR kommt in seiner am Samstag (24. Februar) verbreiteten Stellungnahme zu dem Schluss, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass es durch Sonnenschutzmittel, die einen potenziell mit DnHexP verunreinigten UV-Filter enthielten, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen komme.

DnHexP sei als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten. Er könnte aber als Verunreinigung von Ausgangsstoffen in solche Produkte eingetragen werden.

Das BfR betonte, die vorliegende Bewertung der gesundheitlichen Risiken sei vorläufig. Es sei davon auszugehen, dass mögliche Risiken eher zu hoch als zu niedrig eingeschätzt worden seien. Eine weitere Unsicherheit bestehe darin, dass es bisher keine Grenzwerte oder Richtwerte für MnHexP oder den möglichen Ausgangsstoff DnHexP gebe.