Für das gesamte Jahr 2024 gilt ein Bruttolohn von 12,41 Euro pro Stunde als gesetzliche Untergrenze. Foto: dpa/Jan Woitas

Es darf auch ein bisschen mehr sein: Die Gewerkschaften – allen voran Verdi – markieren einen deutlich höheren Richtwert für die gesetzliche Lohnuntergrenze. Die 14 Euro sind jedenfalls schon wieder überholt.

Die Gewerkschaften haben den Tag der Arbeit aus eigener Perspektive gut genutzt, um ihre Themen nach vorne zu schieben – auch den gesetzlichen Mindestlohn, für den eine neue Zielgröße vorgegeben wurde. Nun gelten 15 Euro pro Stunde statt bisher 14 Euro als Messlatte. Aufgelegt wird sie von Frank Werneke, dem Chef der Gewerkschaft Verdi, die sich für den Niedriglohnbereich vorrangig zuständig sieht.