Der Missbrauch von Kindern ist eines der schwersten Verbrechen. Foto: dpa/Nicolas Armer

Nicht nur die Vergewaltigung von Kindern gilt als Verbrechen, sondern auch der Besitz von Aufnahmen solcher Taten. Nun will das Justizministerium die Verschärfung des Gesetzes teilweise rückgängig machen. Die pauschale Erhöhung der Mindeststrafe führt in der Praxis zu gravierenden Ungerechtigkeiten.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Senkung der Mindeststrafen für Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie werden von Experten begrüßt. Der Verfassungsrechtsexperte Christofer Lenz von der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer bezeichnete die heutige ausnahmslose Mindeststrafe als verfassungswidrig. Ein Referentenentwurf sieht vor, die Strafverschärfung durch die große Koalition teilweise rückgängig zu machen.