Im Ludwigsburger Frauenhaus kamen 2021 64 Frauen und Kinder unter. Foto: Maja Hitij/dpa

„Wer bei uns Schutz sucht, bekommt ihn“, sagt Arezoo Shoaleh vom Ludwigsburger Frauenhaus. Das sieht landesweit beileibe nicht so aus. Nicht jede Frau bekommt die Zuflucht im Frauenhaus finanziert.

Ludwigsburg - „Was in letzter Zeit besonders auffällig war: Es kamen viele Rentnerinnen“, berichtet Arezoo Shoaleh, pädagogische Leiterin des Vereins Frauen für Frauen. Frauen mit 60, 70, 80 Jahren suchten Schutz vor ihren gewalttätigen Partnern im Frauenhaus oder Hilfe bei der Beratungsstelle. „Es ist schwer, wenn in diesem Alter alles zusammenbricht“, sagt Frauen-für-Frauen-Geschäftsführerin Chris Scheuing-Bartelmess. Zwei Drittel derjenigen, die im Frauenhaus unterkämen, seien aber unter 40 Jahre. „Sie werden jünger. Und das ist eigentlich etwas Positives. Sie lassen sich die Gewalt nicht mehr so lange bieten.“

Im Ludwigsburger Frauenhaus – die Notunterkünfte mit 19 Plätzen für Frauen und Kinder sind auf drei Standorte verteilt – kommen Opfer von häuslicher Gewalt immerhin unter. Das ist, wie ein Gespräch mit Vertreterinnen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Landespolitik zum Weltfrauentag zeigt, keineswegs eine Selbstverständlichkeit in Baden-Württemberg. Einerseits, weil es nicht überall genügend Plätze gibt. Vor allem aber, weil nicht für alle Frauen, die einen Platz bräuchten, die Finanzierung gesichert ist. Diese wird nicht einheitlich, sondern je nach Einzelfall übernommen – über Tagessätze nach Sozialgesetzbuch II oder XII, also über Leistungsansprüche im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe.

Ein wahrer Finanzierungs-Flickenteppich

Studentinnen, Auszubildende, geflüchtete Frauen oder solche mit ungesichertem Aufenthaltsstatus oder Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen – für sie alle ist die Finanzierung einer Unterkunft im Frauenhaus nicht gewährt. Manche, die Arbeit oder eine Rente haben zahlen das Zimmer aus eigener Tasche – im Ludwigsburger Frauenhaus sind es derzeit drei. Psychosoziale Betreuung bekommen sie für dieses Geld aber nicht.

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Baden-Württemberg – zuletzt flüchteten sich hier 1100 Frauen und 1445 Kinder in Frauenhäuser – gleiche einem Flickenteppich, ärgert sich Katrin Lehmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband: Weil alle 43 Frauenhäuser im Land mit den zuständigen Land- oder Stadtkreisen eigene Leistungsvereinbarungen hätten, sei es sehr unterschiedlich, wie die Kosten für einen Frauenhausaufenthalt beglichen würden. Die einen förderten und unterstützten die Trägervereine großzügig, andere würden die Bleibedauer befristen oder die Tagessätze nach einer gewissen Zeit senken. Findet eine Frau nur außerhalb ihres Kreises einen Frauenhausplatz, werden für sie, wenn es schlecht läuft, gar keine Kosten übernommen: „Da gibt es durchaus schwarze Schafe“, sagt Lehmann, „aber es kann doch nicht sein, dass ein Landkreis sagt, belegt wird nur das kreiseigene Frauenhaus, und darüber hinaus zahlen wir nichts!“

Mit den kommunalen Landesverbänden müsse „kräftig Tacheles geredet werden“. Es brauche einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Frauen, die von Gewalt betroffen seien, und eine bundeseinheitliche Finanzierung. Parallel – und schnell – müssten auf Landesebene eine grundlegende Verbesserung der Finanzierung und eine starke pauschale Sockelförderung über Landesmittel her. Der Kostenkampf zermürbe die betroffenen Frauen und die Trägervereine, die wahrlich Kopf und Kraft für anderes bräuchten als für bürokratische Gefechte.

Die Refinanzierung wird immer schwieriger

Das Land habe schon viel getan, sagt hingegen Simone Höckele-Häfner, Ministerialdirigentin im Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration. So seien seit 2017 die Mittel für den Schutz gegen Gewalt an Frauen mehr als verzehnfacht worden – auf 10,7 Millionen Euro. „Wenn wir aber für jede Pflichtaufgabe, die andere nicht erfüllen, in eine Freiwilligkeitsleistung gehen, bewegen sich die Kommunen gar nicht. Auch wenn das für die Frauenhäuser bitter ist.“

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Im Ludwigsburger Frauenhaus kamen 2021 64 Frauen und Kinder unter. Bei jeder fünften Frau wurden die Kosten erst Monate später erstattet. Ende Februar 2022 standen dem Verein Zahlungen von rund 17 000 Euro aus. Über Spenden und Bußgelder, die dem Verein aus Gerichtsverhandlungen zugewiesen werden, versucht sich Frauen für Frauen zu refinanzieren. „Die Bußgeldzuweisungen gehen aber leider massiv zurück“, sagt Chris Scheuing-Bartelmess. Trotzdem: In Ludwigsburg scheiterte noch keine Frauenhaus-Unterbringung an der Finanzierung. „Aber das“, sagt Arezoo Shoaleh, „können sich leider nicht alle Trägervereine leisten.“ Und darunter leide auch der Schutz der Kinder sehr.

Flucht ins Frauenhaus

Der Bedarf
Laut Istanbul-Konvention sollte es pro 10 000 Einwohner in einer Stadt einen „Familienplatz“ im Frauenhaus geben (2,5 Plätze), das wären laut Paritätischem Wohlfahrtsverband in Baden-Württemberg 1000 Plätze für Frauen und 1600 für Kinder. Demnach fehlen etwa 650 Frauen- und 1100 Kinderplätze. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist, anders als in den meisten Bundesländern, eine kommunale Freiwilligkeitsleistung ohne Rechtsanspruch. Entgelte für Unterkunft und Betreuung handelt der Träger mit der Kommune oder dem Kreis aus. Der Durchschnitts-Tagessatz für eine Frau mit Kind liegt bei 105,50 Euro. Das Land fördert unter anderem Investitionen und Präventions-, Kriseninterventions- und Nachsorgemaßnahmen.

Der Verein
Frauen für Frauen ist Träger des Frauenhauses, von Angeboten für Kinder als Mitbetroffene von Gewalt und von Beratungsstellen für häusliche und sexualisierte Gewalt.