Ein 30-Jähriger muss sich wegen schwerer Brandstiftung vor Gericht verantworten. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Im August 2020 brannte es in einem Asylbewerberheim in Filderstadt. Drei Bewohner löschten den Brand, sodass niemand verletzt wurde. Der Bewohner des Zimmers soll das Feuer gelegt haben.

Filderstadt/Stuttgart - Die 17. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verhandelte am Mittwoch unter erschwerten Bedingungen. Aufgrund der Coronapandemie musste trotz der Eiseskälte regelmäßig gelüftet werden. Die Vorsitzende Richterin entschied deshalb, dass Wintermäntel und Schals ausnahmsweise auch während der Verhandlung getragen werden durften.

Wegen schwerer Brandstiftung vor Gericht

Im Mittelpunkt der Verhandlung steht eine Brandstiftung, die am 16. August in Filderstadt stattgefunden hatte. Wie berichtet, hatte es in einer Asylbewerberunterkunft im Stadtteil Harthausen in einem Zimmer im zweiten Obergeschoss gebrannt. Dass es sich um Brandstiftung handelte, ist laut Polizei sicher. Drei Bewohner der Unterkunft hatten den Rauch zwischen 21.30 und 22 Uhr bemerkt, den Notruf abgesetzt und mit einem Feuerlöscher die Tür aufgebrochen, um das Feuer zu bekämpfen. Sie konnten verhindern, dass das Feuer auf das restliche Gebäude übergriff. Tags darauf nahm die Polizei den Tatverdächtigen, den 30-jährigen Bewohner des Zimmers, fest. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Angeklagter wurde nicht am Tatort gesehen

Zum Prozessauftakt wurden acht Zeugen gehört, von denen die Mehrzahl einen Dolmetscher benötigte. Die Männer im Alter von 23 bis 43 Jahren schilderten, wie sie den Abend erlebt hatten. Dabei wichen ihre Angaben teilweise recht weit von dem ab, was sie bei der polizeilichen Vernehmung in den Tagen nach der Tat ausgesagt hatten. Einer der Zeugen erklärte das mit den angeblich schlechten Französischkenntnissen der vernehmenden Polizistin. Die Verteidigung regte daher an, die Beamtin zu einem der Folgetermine als Zeugin zu laden. Einig waren sich die Zeugen, dass sie den Angeklagten nicht in der Nähe seines Zimmers gesehen hatten. Auch ein psychiatrischer Gutachter war bei der Verhandlung anwesend, da der Angeklagte derzeit im Vollzugskrankenhaus behandelt wird. Er soll unter anderem einschätzen, ob der 30-Jährige eventuell im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben könnte.

30-Jähriger habe sich verändert

Die meisten der Zeugen, die zur Tatzeit alle in der gleichen Unterkunft wohnten, gaben an, keine Probleme mit dem Angeklagten zu haben und ihn nicht weiter zu kennen. Zwei Männer erzählten allerdings, dass der Angeklagte sich vor dem Brand verändert habe. Er habe sich komplett zurückgezogen und sei auch mal wütend geworden. Die Männer berichteten von einem Vorfall kurz vor dem Brand, für den der Angeklagte verantwortlich gemacht worden sei. Die Herde der Wohnheimküchen sowie eine Waschmaschine seien von ihm beschädigt worden. Daraufhin seien viele der Bewohner wütend auf den Angeklagten gewesen.

Polizei vermutet Unzufriedenheit als Motiv

Zu den Zeugen zählte auch ein Sachbearbeiter der Polizei. Er berichtete, dass der Angeklagte in seiner Vernehmung behauptet habe, er habe erst in diesem Moment von dem Brand in seinem Zimmer erfahren. Der Polizist hielt das nicht für glaubwürdig, da der 30-Jährige bereits auf der Fahrt zur Wache darüber in Kenntnis gesetzt worden sei. Der Zeuge habe zudem erfahren, dass der Angeklagte unzufrieden mit seinem Zimmer gewesen sei und sich um eine Verlegung in ein anderes Heim bemüht habe – offenbar ohne Erfolg. Der Polizist sieht darin ein mögliches Motiv. Am Donnerstag, 25. Februar, um 9.30 Uhr wird der Prozess fortgesetzt.