Die Hilfsfrist soll „aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10 Minuten betragen“ (Symbolfoto). Foto: IMAGO/Fotostand/IMAGO/Fotostand / Gelhot

In zehn Minuten soll Hilfe da sein. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden. Doch das Land setzt das nicht um. Jetzt muss wieder die Justiz ran.

Nach einem Urteil, mit dem die Hilfsfristen aus dem baden-württembergischen Rettungsdienstplan für unwirksam erklärt wurden, wird der Druck auf das Innenministerium nun erhöht: Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart wenden sich mehrere Antragsteller dagegen, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Urteil für unwirksam erklärte Norm faktisch weiter anwende. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Es geht um die Zeit, in der Rettungskräfte bei einem Notfall am Einsatzort sein sollen. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hatte die Hilfsfristen im Rettungsdienstplan im Mai für unwirksam erklärt. Im Rettungsdienstgesetz des Landes heißt es, die Hilfsfrist soll „aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen“. In den Rettungsdienstplan 2022 hingegen schrieb das Ministerium: „Als Zielerreichung ist vom Einsatzannahmeende bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen eine Zeit von 12 Minuten in 95 Prozent der Notfalleinsätze anzusetzen.“

Das Innenministerium hatte nach der VGH-Entscheidung mitgeteilt, „die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan“ zu treffen. Die Kläger wollen möglichst kurze Fristen. Sie argumentierten, als potenzielle Notfallpatienten in ihren Grundrechten - vor allem ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - betroffen zu sein.