Viele Kommunen in Deutschland fühlen sich von der Bundesregierung alleine gelassen, wenn es um die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten geht. Nun ist von „Arbeitsverweigerung“ die Rede.
Vertreter der Kommunen haben enttäuscht auf Äußerungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Unterstützung des Bundes bei der Versorgung von Flüchtlingen reagiert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beklagte am Donnerstag das Fehlen einer langfristigen Strategie. Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, warf Faeser Arbeitsverweigerung bei der Begrenzung der Zuwanderung von Asylbewerbern ohne Bleibeperpektive vor.
Faeser hatte erklärt, sie könne Forderungen der Kommunen nach mehr Geld vom Bund für die Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen. „Ich finde es seltsam, wenn jetzt schon - Anfang April dieses Jahres - gesagt wird, das Geld für dieses Jahr reiche nicht aus“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Der Bund habe 2022 schon 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und die Sozialleistungen für die Flüchtlinge aus der Ukraine übernommen. Ferner habe er Ländern und Kommunen frühzeitig 2,75 Milliarden Euro an zusätzlicher Unterstützung zugesagt.
Es fehle an einer langfristigen Strategie
Die von Faeser genannten Zahlen seien korrekt, das Geld gehe jedoch nicht direkt an die Kommunen, sondern an die Länder, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg. Auch sei der Aufwand für über 200 000 Kita- und Schulplätze für geflüchtete Kinder aus der Ukraine nicht ausreichend berücksichtigt. „Hinzu kommt, dass bisher vollkommen unklar bleibt, welche Mittel im Jahr 2024 bereitgestellt werden“, kritisierte Landsberg. Er sagte: „Es fehlt eine langfristige Strategie, die den Bedürfnissen der Kommunen, die teilweise hoch verschuldet sind und an der Grenze ihrer Kapazitäten arbeiten, gerecht wird.“
Der Landkreistag sieht den Bund in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass weniger Asylsuchende nach Deutschland kommen. Dies müsse in Abstimmung mit der EU sowie Herkunfts- und Transitländern geschehen. „Da passiert bisher nicht genug, einschließlich der Rückführung“, mahnte er an. Gleichzeitig betonte Sager: „Das bezieht sich natürlich nicht auf ukrainische Geflüchtete; diese haben zweifellos ein Aufenthaltsrecht.“ Bei der Frage, wo Flüchtlinge und Asylbewerber untergebracht werden könnten, werde übersehen, dass viele der Menschen, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen seien, heute noch denselben Wohnraum belegten. Zudem hätten die Länder unlängst vorgerechnet, dass die Kosten insgesamt sehr viel höher seien als gedacht. Dies könne der Bund nicht ignorieren.