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Bauen & Wohnen

Eines fürs Leben

Langlebige Bäder? Doch, die gibt es!

Eines fürs Leben

Nachhaltigkeit schon in der Optik: Holz und Pflanzen. Foto: VDS/Hansgrohe

Bonn. Ein neues Bad ist eine Investition in Immobilie und Wohnqualität. Eine, die sich lohnen soll. Nachhaltige Badgestaltung ist deshalb das Stichwort. Das betrifft neben dem Umweltschutz auch Qualität und Langlebigkeit. Das Bad muss als erstes Kriterium gefallen und sich den individuellen Bedürfnissen anpassen – nur dann wird es lange genutzt. Langlebigkeit ist also eine Frage von Material und zeitlosem Design.

Bei entsprechender Herkunft und Verarbeitung unterstützt der Einsatz natürlicher Materialien eine nachhaltige Badgestaltung. Die Standards der deutschen Sanitärindustrie sind laut der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) sehr hoch. Nicht nur bei Sanitärausstattungen aus Keramik oder Stahl-Emaille, auch bei Badezimmermöbeln sollte auf Materialien, giftstofffreie Produktion und klimaneutrale Herstellung geachtet werden. Gütesiegel und Öko-Labels wie das Goldene M, der Blaue Engel, Möbel Made in Germany, FSC, PEFC und andere Zertifizierungen helfen dabei, qualitativ hochwertige Produkte zu finden. Dabei fließen in die Bewertung der genannten Siegel auch Aspekte wie Transport und Regionalität mit ein.

Bei der langen Nutzungsdauer eines Badezimmers sollte die langjährige Lieferbarkeit von Ersatzteilen und austauschbaren Komponenten gewährleistet sein, um Reparaturen zu ermöglichen. In Deutschland, wo Planung, Lieferung und Montage des Bads oft aus einer Hand durch einen Fachbetrieb erfolgen und dadurch Lieferbarkeit sowie Garantieleistungen gewährleistet sind, ist dieses Qualitätskriterium eine wichtige Komponente im nachhaltigen Bad. red

Das Häusle flüssig machen

Eine Verrentung der Immobilie verspricht Geld und Wohnrecht.

Berlin. Die Kinder sind ausgezogen, das Eigenheim ist zu groß und die Rente könnte üppiger sein. Warum die Immobilie nicht liquide machen? Und das am besten, ohne auszuziehen. Die Immobilienverrentung wird von Investoren, Geldinstituten, Versicherungen sowie Stiftungen angeboten. Zur Auswahl stehen diverse Modelle. Gemeinsam ist ihnen, dass sie sich häufig an Eigentümer schuldenfreier Immobilien wenden. Ein Überblick:

Leibrente: Voraussetzung ist der Verkauf des Eigenheims an einen Investor oder privaten Interessenten. Verkäufer erhalten Wohnrecht und monatlich eine festgelegte Summe. Manchmal gibt es zusätzlich eine Einmalzahlung. Lebenslange Leibrenten dürfen nur zwischen Privatleuten vereinbart werden. Professionelle Anbieter sind auf zeitlich befristete Zahlungen, beispielsweise zehn Jahre, beschränkt, weil ihnen sonst Probleme mit der Finanzaufsicht Bafin drohen. Der Vorteil der Leibrente liegt im Wohnrecht. Es wird zugunsten des Verkäufers ins Grundbuch eingetragen. Mit der Monatsrate lassen sich kleinere Engpässe schließen. Dass die Ex-Eigentümer die Immobilie zwar weiterhin bewohnen, aber nicht vermieten dürfen, gehört ebenso zu den Nachteilen wie ein hohes Mindestalter, das professionelle Anbieter beim Leibrentenvertrag voraussetzen.

Nießbrauch: Hier trennen sich Rentner gegen eine Einmalzahlung von den eigenen vier Wänden, können aber nicht nur wohnen bleiben, sondern sogar vermieten und diese Einnahme behalten. Diese wirtschaftliche Nutzung ist ein Vorteil des Nießbrauchs. So können Ex-Eigentümer zum Beispiel ins Pflegeheim oder in den Süden ziehen, in der Zeit das Familienheim vermieten und diese Einnahme über den bereits kassierten Verkaufspreis hinaus generieren, wie Rechtsanwältin Janine Hardi erläutert. Zu bedenken ist: Nießbrauch ist umfassender als Wohnrecht. Das mindert den Auszahlungsbetrag. Und trotzdem bleibt die Instandhaltung meist am Verkäufer hängen.

Verkaufen und zurückmieten: Hier werden Senioren vom Eigentümer zum Mieter, indem sie Haus oder Wohnung zunächst komplett an einen Interessenten verkaufen und dann zurückmieten. Miethöhe und -dauer beeinflussen den Verkaufserlös. Preisabschläge sind zwar üblich. Aber man muss nicht ausziehen und hat trotzdem mehr auf dem Konto. Beim Rückmietvertrag sollte darauf geachtet werden, dass die neuen Eigentümer und ihre eventuellen Nachfolger auf ordentliche Kündigungen verzichten, um Senioren das Wohnen in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, rät die Zeitschrift „Finanztest“. Außerdem sollte eine stabile Miete vereinbart werden.

Teilverkauf: Er ist eine Mischung aus dem Verkauf der Immobilie und dem Erhalt des Eigentums. Senioren behalten einen Teil ihres Objekts und überlassen den anderen Teil einem Investor. Es gibt sofort Geld. Wie viel Kapital Besitzer „verflüssigen“, richtet sich in der Regel nach ihrem Finanzwunsch. Das gesamte Haus können sie weiterhin bewohnen und wirtschaftlich nutzen. Im Gegenzug ist ein monatliches Nutzungsentgelt fällig – zu zahlen an den Investor.

Kredite: Banken und Versicherungen bieten tilgungsfreie Darlehen auf unbelastete Immobilien an. Für diese Option zahlt man monatlich Zinsen. Abgelöst wird der Kredit durch Verkauf bei Auszug oder Tod des Eigentümers. Ein Haken ist, dass es sie auch mit variablem Zinssatz gibt. Der Vorteil ist: Das Geld ist nicht zweckgebunden. Senioren können es ausgeben, wofür sie wollen. dpa

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