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Vor dem Landgericht muss sich ab heute ein Mann verantworten, der im vergangenen September eine Seniorin in Neuhausen mit mindestens zehn Hammerschlägen ermordet haben soll.

Stuttgart/Neuhausen (rok)Mit großer Brutalität soll ein 30-jähriger Mann aus Wolfschlugen im September 2018 eine 84-jährige Frau aus Neuhausen ermordet haben.

Am Dienstagmorgen wurde vor dem Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen ihn eröffnet. Der Angeklagte bestreitet bislang die Tat. Bleibt er dabei, wird es einen aufwendigen Indizienprozess geben. Das Gericht hat bis Ende September insgesamt 20 Verhandlungstage angesetzt.

Laut der Schilderung von Staatsanwalt Thomas Hochstein soll der Fliesenleger die alte Frau sofort an der Wohnungstür mit mindestens zehn wuchtigen Hammerschlägen niedergeschlagen haben. Um sicher zu gehen, dass die Frau tot ist, habe er noch mit einem Taschenmesser und einem längeren Küchenmesser auf die am Boden liegende Frau eingestochen. Der Angeklagte hat laut Staatsanwalt gehofft, in der Wohnung der Frau Bargeld und Wertsachen vorzufinden und sich dazu den Weg freigeräumt.

"Besondere Schwere der Schuld"

Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von einem heimtückisch und aus Habgier begangenen Mord aus, in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Darüber hinaus sieht die Anklage eine „besondere Schwere der Schuld“ als gegeben an. Das bedeutet, dass für den Täter außer einer lebenslangen Haftstrafe auch eine Sicherungsverwahrung möglich wäre.

Der 30-Jährige soll nach der Tat versucht haben, mit der Scheckkarte der Seniorin Geld an einem Bankomaten abzuheben. Das misslang aufgrund der fehlenden Pinnnummer. Es ist anzunehmen, dass der Polizei ein Video von diesem Versuch vorliegt. Die Anklage stützt sich aber insbesondere auf DNA-Spuren des mutmaßlichen Täters, die in der Wohnung der Frau gefunden wurden. Die Wohnung in der Neuhäuser Lindenstraße gehört dem Schwager des Angeklagten. Der 30-Jährige, der in Neuhausen aufgewachsen ist, und die 84-Jährige sollen sich gekannt haben. Bereits vier Tage nach der Tat wurde der Verdächtige festgenommen. Eine 40-köpfige Sonderkommission der Kriminalpolizei Esslingen hatte sich dieser brutalen Tat gewidmet.

Zum Prozessauftakt wurde lediglich der Anklagesatz verlesen. Der Termin wurde angesetzt, weil nach neun Monaten Untersuchungshaft die Haftprüfung des Oberlandesgericht anstand.