Bonn (dpa) - Will ein Eigentümer seine Wohnung von innen dämmen, braucht er dafür nicht die Zustimmung der anderen Eigentümer im Haus. Denn bei einem Trockenbausystem handelt es sich nicht um eine bauliche Veränderung. Vorausgesetzt, es entstehen dabei keine Schäden am Gemeinschaftseigentum. Das sei aber nicht zu befürchten, wenn die Dämmung fachgerecht angebracht wird und dem neuesten Stand der Technik entspricht, teilen die Experten vom Verband Wohnen im Eigentum mit.