Berlin (dpa) - Versicherungen können eine Blitzschutzanlage am Haus zur Voraussetzung für die Erstattung von Schäden machen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin hin. Zwar gebe es keine gesetzliche Blitzschutzanlagenpflicht für Wohngebäude von bis zu 20 Metern Höhe. Aber viele Versicherungen zahlten nur, wenn eine solche Anlage nachweisbar vorhanden ist. Der IVD gibt die Kosten für das Nachrüsten einer Blitzschutzanlage mit rund 2500 Euro an.