Berlin (dpa) - Wer Klage erhebt, muss im Zweifel auch dafür aufkommen. Das gilt auch, wenn die Klage zurückgezogen wird. Denn gibt ein Mieter keinen Anlass für eine Räumungsklage, kann der Vermieter auch nicht die Kosten für die Klage auf den Mieter abwälzen. Das entschied das Kammergericht Berlin, wie die AG Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein berichtet. Die Entscheidung stammt vom 31. Oktober 2016.

>Az: 8 W 82/16