München (dpa) - Grillen auf dem Balkon ist nicht verboten. Allerdings kann der Vermieter es im Mietvertrag untersagen. Mieter müssen sich dann an das Verbot halten, erklärt Verband bayerischer Wohnungsunternehmen mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Essen (Az.: 10 S 438/01). Unabhängig davon müssen Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen: Wer diese mit Grill-Qualm belästigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss eine Geldbuße zahlen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 5 Ss (OWi) 149/95).