Auch Mieter können Mini-Solarstromanlagen auf dem Balkon anbringen. Foto: indielux - indielux

Wer Strom aus erneuerbaren Energien selbst erzeugen will, musste bislang Hausbesitzer sein und teuere Anlage fest installieren können. Neue mobile Photovoltaikanlagen für den Balkon sind gerade für Mieter attraktive Lösungen. Lohnen sie sich auch für Hausbesitzer?

Berlin Die Sonne als Energiequelle zu nutzen, ist für viele Hausbesitzer schon längst selbstverständlich. Solarstromanlagen zieren viele Dächer. Seit kurzem haben Mieter von Wohnungen außerdem die Möglichkeit, Mini-Solaranlagen auf dem Balkon anzubringen. Großer Vorteil der Geräte ist ihr unkomplizierter Aufbau und der geringe Platzbedarf. Zieht man um, kann man sie mitnehmen.

Die Technik ist ansonsten wie bei den Dach-Anlagen: In beiden Fällen produzieren Solarmodule aus Sonnenenergie Strom. „Im Solarmodul wird die Sonnenenergie in Gleichstrom umgewandelt“, erklärt Marcus Vietzke von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in Berlin. Der Gleichstrom wird in Wechselstrom umgewandelt, der in das Wohnungs- oder Hausnetz eingespeist wird. Die Geräte im Hausnetz benutzen dann vorrangig den Sonnenstrom – und erst wenn dieser nicht zur Verfügung steht, greifen sie auf das Stromnetz zurück.

Allerdings darf man nicht die gleichen Erträge wie bei Anlagen vom Dach erwarten: „Während die Module auf dem Dach mehrere Tausend Kilowattstunden erzeugen, sind es bei den Solargeräten auf dem Balkon nur wenige hundert Kilowattstunden“, erklärt Martin Brandis von der Energieberatung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands in Berlin. Das ist selbst bei gleicher Leistung der Fall, da der Anstellwinkel zur Sonne auf dem Dach besser ist. Balkongeräte lassen sich häufig nur senkrecht anbringen, so dass im Laufe des Tages mehr Schatten darauf fällt. Vor allem aber können auf einem Dach einfach mehr Module untergebracht werden als auf Balkon oder Terrasse. Eine Photovoltaikanlage für den Balkon besteht aus ein bis zwei Modulen. Die kleinsten Vertreter leisten circa 150 Watt, die größten rund 600 Watt. Mit den Höchstwerten lassen sich im Schnitt 570 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen, erklärt Vietzke. „Dies entspricht knapp 20 Prozent des Stromverbrauchs des deutschen Durchschnittshaushalts.“ Daher rät Vietzke: Wer als Hausbesitzer die Möglichkeit hat, sollte die fest installierte Dachanlage der Mini-Variante vorziehen: „Solange die Steckdosen-Solaranlage mit der fest installierten nicht die bürokratische Grenze von zehn Kilowatt Spitzenleistung überschreitet, kann sie eine sinnvolle Ergänzung sein.“

Dafür sind die kleinen Anlagen für die Steckdose aber etwas für eine neue Zielgruppe. Denn ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Nutzer sie selbst installieren können. Auch bei einem Umzug sind sie schnell ab- und wieder angebaut. „Damit sind sie auch für Mieter interessant, die ihren eigenen Strom erzeugen und verbrauchen wollen“, sagt Brandis.

Die Installation ist unkompliziert. Im Prinzip werden die Geräte einfach an eine Steckdose angeschlossen. „Gemäß der neuen Norm DIN VDE 0100-551-1 dürfen sie in jeden Stromkreis angeschlossen werden“, erklärt Vietzke. „Für einen normgerechten Anschluss muss dieser Stromkreis eine Einspeisesteckdose aufweisen, die mit der maximalen Einspeiseleistung gekennzeichnet ist. “

Nicht nur bei der Leistung, sondern auch bei den Kosten sind die Unterschiede bei Dach- und Balkonanlagen groß. „Einsteiger-Photovoltaikanlagen fürs Dach beginnen bei 6000 Euro inklusive Installation“, berichtet Branchen-Experte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft in Berlin. „Steckdosen-Solargeräte in guter Qualität schon ab 440 Euro“, ergänzt Vietzke. Das bedeutet: „Balkonanlagen amortisieren sich nach sechs bis sieben Jahren.“

Wer ein Solargerät auf dem Balkon installieren möchte, muss sichergehen, dass der Stromzähler nicht rückwärts läuft. Das würde passieren, wenn die Anlage mehr Strom einspeist als im Haushalt verbraucht wird. „Rechtlich sind Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn sie einen Zähler mit Rücklaufsperre haben“, erklärt Brandis. Dies kann durch eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber oder dem Messstellenbetreiber sichergestellt werden.

Kundenfreundliche Netzbetreiber stellen dafür ein einseitiges Anmeldeformular zur Verfügung und erheben keine Kosten für den Zählerwechsel. Für alle anderen Netzbetreiber ist ab Mai 2019 ein bundesweit einheitliches Anmeldeverfahren verpflichtend.