München (dpa) - Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind in der Regel Sache des Vermieters. Das heißt: Er muss sich darum kümmern, dass Mängel beseitigt werden, erklärt der Mieterverein München. Bleibt er nach einer Mängelanzeige untätig, dürfen Mieter unter Umständen selbst Handwerker beauftragen. Die Kosten für die Reparatur können sie vom Vermieter zurück verlangen. Allerdings sollten die Reparaturen vorher noch einmal schriftlich angemahnt werden, am besten mit einer Frist.