Berlin (dpa) - Eine erheblich verwahrloste Wohnung kann eine Kündigung rechtfertigen. Fehlt dem Mieter zudem die nötige Einsicht, ist eine vorherige Abmahnung nicht nötig. Denn in einem solchen Fall ist die Vertragegrundlage zwischen den Parteien erheblich erschüttert, befand das Landgericht Berlin. Das berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 10/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.

Das Urteil stammt vom 2. März

2017.

> Az.: 67 S 8/17