Berlin (dpa) - Haben mehrere Menschen eine Wohnung gemietet, muss der Vertrag auch allen Mietern gekündigt werden. Was aber, wenn einer nicht mehr auffindbar ist? Lebt die Ehefrau des Mieters schon Jahrzehnte nicht mehr in der Wohnung, kann davon ausgegangen werden, dass Vermieter und Mieter das Mietverhältnis allein fortgesetzt haben. In diesem Fall muss die Kündigung nur an den Mieter gerichtet werden, so das Landgericht Berlin.

> Az.: 67 S 33/16