Das Areal angrenzend an die bestehende Bebauung darf nun nicht mehr im Schnelldurchlauf entwickelt werden. Foto: Werner Kuhnle/Archiv

Nach einem Gerichtsurteil wird das Planverfahren des Keltergrunds in Marbach-Rielingshausen neu gestartet. Das wirkt sich nicht nur auf den Zeitplan aus. Es scheint fast ein Glücksfall zu sein, dass noch keine Häuser stehen.

Es soll mehrere Rielingshäuser geben, die mit zunehmender Ungeduld auf die Erschließung des Keltergrunds gewartet haben, um sich dort endlich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen zu können. Nun können sie wohl froh sein, dass sich die Planungen länger hinzogen, als vielen lieb war. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwischenzeitlich entschieden, dass Baugebiete im Außenbereich wie das in Rielingshausen nicht im Schnelldurchlauf nach dem Paragrafen 13b ohne Umweltprüfung entwickelt werden dürfen. Und die Unsicherheit, wie es angesichts der neuen Rechtslage weitergeht, ist jetzt vor allem dort immens, wo die Bagger bereits angerückt waren.