Das Urteil ist rechtskräftig. Foto: IMAGO/Panama Pictures/IMAGO/Christoph Hardt

Die Verurteilung eines Hotelbetreibers aus Stuttgart zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Ermordung eines wohlhabenden Dauergasts ist rechtskräftig. Der Hotelier hatte den Mann mit einer Hantel erschlagen und den Leichnam im Wald verscharrt.

Eine Verurteilung eines Hotelbetreibers aus Stuttgart wegen der Ermordung eines wohlhabenden Dauergasts zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig geworden. Wie ein Sprecher des Landgerichts in der baden-württembergischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof Anfang Februar die Revision des Angeklagten. Das Landgericht hatte es in seinem Urteil vom April vergangenen Jahres als erwiesen angesehen, dass der damals 47-jährige Hotelier einen in seinem Hotel lebenden 59-Jährigen in einem Abstellraum mit einer Hantel erschlagen und gewürgt hatte.

Die Richter sahen das Mordmerkmal der Habgier als erfüllt an. Das Verbrechen war an Ostern 2022 begangen worden. Das 59-jährige Opfer lebte laut Anklage dauerhaft und sehr zurückgezogen in dem Hotel des Beschuldigten und ließ in dessen Tresor mehr als 400.000 Euro in bar verwahren. Der Hotelchef stahl Teile der Gelds, was der Gast bemerkte und ansprach.

Daraufhin tötete der Angeklagte diesen in einem Abstellraum der hoteleigenen Tiefgarage mit einer fünf Kilogramm schweren Hantel. Anschließend verscharrte er die Leiche mit Unterstützung eines Helfers in einem Wald bei Esslingen, wo sie allerdings bereits am folgenden Tag von Spaziergängern entdeckt wurde. Der Hotelier wurde dreieinhalb Wochen später bei einer Razzia festgenommen.