Ein Rollstuhltaxi benötigt wegen der Laderampe einen größeren Stellplatz als normale Droschken. Bisher gibt es in Stuttgart nur einen davon. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Stadt stellt weiter Zuschüsse für die Umrüstung von Taxis auf behindertengerechte Beförderung zur Verfügung. Bisher gibt es im Stadtgebiet nur vier solcher Fahrzeuge – und nur einen speziellen Stellplatz für Rolli-Taxis in der Stadtmitte.

Stuttgart - Die Stadt verlängert ihr Förderprogramm für den Umbau von Taxis in behindertengerechte Fahrzeuge. In seiner letzten Sitzung im zu Ende gehenden Jahr bewilligte der Technikausschuss des Gemeinderats am Dienstag weitere finanzielle Mittel für das Inklusionsprojekt. Mit dem Budget von insgesamt 115 000 Euro wird die Umrüstung von bis zu zwölf der insgesamt 700 Stuttgarter Taxis bezuschusst, die dann in der Lage sind, Rollstuhlfahrer nebst Begleitpersonen zu transportieren. Das Problem: Es gibt bisher nur einen festen Standplatz für solche Fahrzeuge, und zwar an der Planie im Stadtzentrum.

Um das Angebot für die von der Corona-Pandemie ohnehin gebeutelten Taxibranche attraktiv zu machen, wären weitere Stellplätze verteilt auf das gesamte Stadtgebiet nötig, um den Rollstuhlfahrern tatsächlich die spontane Fahrt zu Freunden oder Verwandten, die Teilnahme am kulturellen Leben oder Einkäufe und Besorgungen zu ermöglichen. Ein Stellplatz für ein Rolli-Taxi erfordert wegen der auszufahrenden Laderampe mehr Fläche als jener für eine normale Droschke.

Mittlerweile dürfen auch kleinere Fahrzeuge umgerüstet werden

Nach Angaben der Verwaltung ist Stand Dezember der Umbau von sechs Fahrzeugen bewilligt. Allerdings sind davon aktuell nur vier sogenannte Rolli-Taxis im Einsatz: Ein Unternehmer habe wegen der Pandemielage seinen Förderantrag zurückgezogen, ein weiterer den Umbau respektive die Anschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs noch nicht vorgenommen.

Geändert hat die Stadt mittlerweile die Richtlinie für die Größe der Fahrzeuge. War bisher nur die Umrüstung größere Taxis förderfähig, wird zukünftig auch der Einbau in kleinere Fahrzeuge bezuschusst. Dadurch soll ein zusätzlicher Anreiz für die Unternehmer geschaffen werden. Die Fahrer der Rolli-Taxis erhalten wie bisher eine theoretische und praktische Schulung für die Beförderung von Menschen mit Behinderung, die von der Geschäftsstelle der städtischen Behindertenbeauftragten organisiert wird.

Taxibranche dringt auf Einführung einer Beförderungspauschale

Die Stuttgarter Taxibranche dringt schon seit Längerem auf die Einführung einer Beförderungspauschale für solche Transporte, umgegenüber Mietwagenunternehmen konkurrenzfähigzu sein, stößt dabei aber bisher auf taube Ohren. Taxifahrer , die etwa einen auf den Rollstuhl angewiesenen Fahrgast in Rotenberg oder Weilimdorf abholen sollen, bekommen die Kosten für die Fahrt zum Abholort bisher nicht erstattet. Hinzu kommt: Es gibt eine Beförderungspflicht, den Taxlern entgehen also möglicherweise in dieser Zeit Einnahmen durch nicht behinderte Kunden.

Die Stadt gewährt Schwerstgehbehinderten 96 Gutscheine pro Jahr für private Fahrten. Nehmen sie ein Taxi, ist der grüne Schein 25, 50 Euro wert, bei einem Mietwagen 40 Euro, weil An- und Abfahrt zum Abholpunkt extra berechnet werden. 1989 konnte man mit einem Schein 10,3 Kilometer mit dem Taxi fahren, heute sind es nur noch 3,7 Kilometer. Die Stadt begründet die Preisdifferenz mit dem höheren Zeitaufwand für Mietwagenfahrer, die ihre Fahrgäste oft auch noch begleiten. Für viele Taxifahrer aber würde sich eine Umrüstung erst dann lohnen, wenn sie nicht mehr auf einem Teil der Beförderungskosten sitzen bleiben würden. Zudem müsste es über das gesamte Stadtgebiet verteilt mehr Anlaufstellen für Rolli-Taxen geben, um eine entsprechende Kundennachfrage zu erzeugen.