Der oberirdische Teil des neuen Bahnhofs am Flughafen und an der Messe nimmt langsam Formen an. Foto: Imago/Arnulf /Hettrich

Der Flughafen Stuttgart und die Projektgesellschaft Neue Messe haben gegen eine Stuttgart-21-Genehmigung in ihrem Umfeld geklagt. Zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kommt es gleichwohl nicht.

Die Auseinandersetzung über Fragen der Stuttgart-21-Genehmigung auf den Fildern wird nun doch nicht vor Gericht ausgefochten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Verhandlung über die Klagen der Flughafengesellschaft und der Projektgesellschaft Neue Messe (Az.: 5 S 819/22 und 5 S 820/22), die am 15. Mai hätte stattfinden sollen, aufgehoben, „weil sich die Beteiligten in vollem Umfang außergerichtlich geeinigt haben“, erklärt eine VGH-Sprecherin auf Anfrage.

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