Die Herkunft von Frischfleisch muss zukünftig angegeben werden. (Symbolbild) Foto: imago stock&people/imago stock&people

Verbraucher sollen ab kommendem Jahr besser über den Ursprung von Fleischwaren informiert werden. Künftig muss unverpacktes Fleisch eine Herkunftskennzeichnung aufweisen.

Verbraucher sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig noch genauer über die Herkunft von Fleischwaren im Handel informieren können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, wie das Ministerium mitteilte. Ab 2024 soll unverpacktes Frischfleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel - auch gefroren - eine Herkunftsbezeichnung aufweisen. Für unverpacktes Rindfleisch bestand diese Pflicht bereits.

Bislang ist nur bei verpacktem Fleisch sowie bei unverpacktem Rindfleisch vorgeschrieben, dass die Herkunft der Tiere angegeben werden muss. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) schlug eine Ausweitung vor, die von der Bundesregierung im Mai verabschiedet wurde.

Aushang im Laden kann genügen

Im Gesetzgebungsprozess forderte der Bundesrat nach Angaben des Ministeriums kleinere Änderungen. So soll die Kennzeichnungspflicht „bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden“ als erfüllt gelten. Die Bundesregierung stimmte dem zu.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Verordnung und forderte weitere Ausweitungen etwa für Wurstwaren und in der Gastronomie. Özdemir hat außerdem ein neues Kennzeichnungssystem von Fleischprodukten nach Haltungsformen vorgeschlagen. Ein erstes konkretes Gesetzesprojekt für dieses sogenannte Tierwohllabel deckt bislang aber nur bestimmte Schweinefleischprodukte ab.