Die EU plant neue Richtlinien für Stickstoffdioxid und Feinstaub. Diese würden in fast allen deutschen Städten für zu hohe Werte sorgen – auch in Stuttgart.
Stuttgart - In nahezu allen deutschen Städten drohen erneut Fahrverbote, sollte die EU-Kommission im nächsten Jahr schärfere Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub vorschlagen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat im September neue Richtwerte für die beiden Schadstoffe beschlossen, daran könnte sich Brüssel orientieren. Diese Werte wurden zuletzt an so gut wie keiner innerstädtischen Messstation Deutschlands eingehalten. Die Schadstoffe rühren vor allem von Dieselmotoren her, werden aber auch über den Reifenabrieb von Elektroautos emittiert.
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Der Wert für Stickstoffdioxid wurde in den ersten neun Monaten 2021 nach einer Analyse unserer Zeitung an 308 von bundesweit 412 Messstationen gerissen. Die WHO empfiehlt, dass der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 auf zehn Mikrogramm je Kubikmeter Luft sinkt.
Die Werte an Messstellen in Stuttgart und der Region liegen um ein Vielfaches darüber: An der Stuttgarter Messstation Pragstraße lag der Mittelwert in den ersten neun Monaten bei knapp 40 Mikrogramm. An der Schlossstraße in Ludwigsburg wurden knapp 39 Mikrogramm gemessen, am Stuttgarter Neckartor knapp 35 Mikrogramm. Spitzenreiter ist bundesweit die Messstation Landshuter Allee in München. Der WHO-Feinstaubrichtwert wäre 2020 nach einer Übersicht des Science Media Center Germany mit einer Ausnahme bundesweit verfehlt worden. Der Feinstaubgrenzwert könnte bei einer Zunahme von E-Autos zum Problem werden, da sie wegen des höheren Gewichts für mehr Reifenabrieb sorgen.
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Die WHO-Richtwerte sind zwar nicht rechtlich bindend. Wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten liefert in Deutschland die EU-Luftreinhaltungsrichtlinie den gültigen Grenzwert. Die EU-Kommission will aber im Frühjahr die aus dem Jahr 2008 stammende Luftreinhaltungsrichtlinie überarbeiten. Und das Europaparlament hat bereits beschlossen, die WHO-Richtwerte eins zu eins in EU-Recht zu übernehmen. Der Vorschlag der Kommission würde EU-Gesetz, wenn das Europaparlament sowie die 27 EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich zustimmen. Die Richtlinie könnte 2026 in Kraft treten.
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, der zur grünen Parteienfamilie gehört, hat eine „möglichst nahe Anlehnung an die WHO-Richtwerte“ in Aussicht gestellt. Der Pfullendorfer Europaabgeordnete Norbert Lins (CDU) warnt: „Eine Übernahme der neuen WHO-Leitlinien in EU-Recht würde unmittelbar zu einer Verbotsorgie führen.“ Die Kommission solle sich den WHO-Leitlinien in Zwischenschritten bis 2030 annähern. „Eine sofortige Übernahme würde die Mobilität von vielen Bürgern in der gesamten EU massiv einschränken.“