Die Taten in Auenwald (Rems-Murr-Kreis) liegen rund 15 Jahre zurück und kamen nach der Anzeige einer Kirchengemeinde ans Licht. Nach einem Deal zwischen Anklage und Verteidigung steht ein Strafrahmen fest.
Die mutmaßlichen Taten liegen schon lange zurück – doch deshalb wiegen sie nicht weniger schwer. Ein Mechaniker dem Rems-Murr-Kreis steht seit Mittwoch wegen des Vorwurfs auf schweren sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht Stuttgart. Das mutmaßliche Opfer ist seine eigene Tochter. Diese ist heute rund 20 Jahre alt – als sich die Taten ereignet haben sollen, war sie jedoch im Kindergartenalter.
Die Anklage geht davon aus, dass es fünfmal zum Missbrauch kam, nachdem der Vater das Kind vom Kindergarten abgeholt hatte. Dann soll er sie zuhause in Auenwald zum vorgeblichen Mittagsschlaf auf das Bett gelegt und sich selbst ausgezogen haben, auch das Mädchen musste seine Kleidung ablegen. Der Vater soll dann laut Anklageschrift mit seinen Fingern „beischlafähnliche Handlungen“ ausgeführt haben. Als das Mädchen über Schmerzen klagte, soll er ihr erklärt haben, „die Maus muss da hinein“ und sie sei noch nicht fertig.
Laut Informationen unserer Zeitung kam der Fall ans Licht, weil einer Kirchengemeinde auffiel, dass der Angeklagte immer wieder die Nähe von Kindern suchte. Die Polizei wurde eingeschaltet und stellte daraufhin Ermittlungen an. Während sie im Umfeld der Freikirche keine Anzeichen auf einen Missbrauch finden konnte, offenbarte sich die Tochter den Ermittlern gegenüber, als sie zu dem Thema befragt wurde. Der Mann lebt in Scheidung – ob der mutmaßliche Missbrauch dafür den Ausschlag gegeben hat, kam vor Gericht nicht zur Sprache. Inzwischen wohnt der Angeklagte auch in einem anderen Ort im Rems-Murr-Kreis.
Nach einer gemeinsamen Beratung stimmten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte mit seinem Rechtsanwalt einem Deal zu: Gegen ein umfassendes Geständnis in zweien der Fälle und die Zahlung von 15 000 Euro Schmerzensgeld im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs lässt die Staatsanwaltschaft die Anklage in drei der Fälle fallen. Die Strafe, die den Mann nun erwartet, bewegt sich zwischen einem Jahr und drei und einem Jahr und zehn Monaten.
Missbrauch: Das Geständnis des Mannes fällt sehr knapp aus
Nur falls in der restlichen Verhandlung Hinweise auf weitere gravierende Taten des Mannes auftauchen oder er beispielsweise sein Geständnis widerrufen sollte, würde die Vereinbarung hinfällig. Das Geständnis fiel allerdings mager aus: Sein Anwalt Jens Rabe las eine Erklärung des Mannes vor, der alle Vorwürfe in den ersten beiden Anklagepunkten „umfassend einräumte“. Zumindest im öffentlichen Teil der bisherigen Verhandlung gab es keinen Versuch des Mannes, sich zu entschuldigen oder zu erklären.
Der Prozess gegen den 60-Jährigen geht am 28. Februar weiter. Durch das Geständnis des Mannes verkürzt sich das Verfahren: Dadurch blieb sowohl seiner Exfrau als auch dem mutmaßlichen Opfer eine Aussage vor Gericht erspart; auch die Vorstellung von Gutachten, etwa zur Glaubwürdigkeit der Aussage der Tochter, und manche Zeugenaussagen sind dadurch hinfällig geworden. Es wird daher erwartet, dass beim nächsten Verhandlungstermin bereits das Urteil gegen den Mann fällt.
Da sich die vereinbarte Strafe unter der Grenze von zwei Jahren befindet, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese zur Bewährung ausgesetzt wird.