Die Staatsanwältin hält die Anklagevorwürfe in weiten Teilen für erwiesen Foto: imago images

Ein 29-Jähriger soll wegen fünf Straftaten nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für fast vier Jahre ins Gefängnis. Unter anderem soll er eine brennende Zigarette auf dem nackten Rücken seiner Freundin ausgedrückt haben.

Überaus unterschiedlich haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung die angemessene Strafe für einen 29-Jährigen eingeschätzt, der sich wegen fünf Straftaten aus den Jahren 2019 und 2020 vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten muss. Wegen erwiesenen Rauschgifthandels, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl und Nötigung plädierte Staatsanwältin Laura Schubert auf eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Verteidiger Gunnar Stuhlmann hielt eine Bewährungsstrafe für den „vorbildlichen Angeklagten“ für ausreichend.

Die Staatsanwältin hielt die Anklagevorwürfe in weiten Teilen für erwiesen, ließ jedoch die beiden schwersten Vorwürfe des schweren Raubes und der schweren räuberischen Erpressung fallen. Nach ihrer Ansicht hatte der Angeklagte in einer Nacht im Oktober 2019 in stark alkoholisiertem Zustand in der Wohnung seiner Freundin zunächst einen Rivalen am Hals gepackt und mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sodass das Opfer massive Prellungen erlitt. Anschließend habe er eine brennende Zigarette auf dem nackten Rücken seiner Freundin ausgedrückt, die dabei eine Brandwunde und Schmerzen erlitt.

Mit Baseballschläger, Teleskopschlagstöcken und einem Messer bewaffnet

Als erwiesen sah die Staatsanwaltschaft auch an, dass der 29-Jährige im Juli 2019 rund 100 Gramm Marihuana in seiner Wohnung bereithielt, die in zwei Portionen zu je 50 Gramm verpackt und abgeholt wurden. Ebenso überzeugt zeigte sich die Anklagevertreterin, dass der Backnanger Ende Oktober 2019 als aggressiver Anführer eines Trios, mit Baseballschläger, Teleskopschlagstöcken und einem Messer bewaffnet in ein Haus in der Friedrichstraße in Backnang eingedrungen war und einen kleinen Tresor mit 200 Euro entwendete.

Zudem habe der 29-Jährige Anfang Oktober 2020 zusammen mit zwei Komplizen versucht, von einem Mann Schulden aus Rauschgiftgeschäften einzutreiben. Das Trio habe auf den Mann in Backnang mehrfach eingeschlagen und -getreten. Dabei sei auch eine zerbrochene Glasflasche zum Einsatz gekommen. Das Opfer erlitt unter anderem eine Platzwunde am Hinterkopf. Schließlich habe der Angeklagte im November 2020 in Winnenden einem anderen Opfer ein Kantholz ins Gesicht geschlagen, sodass dieser zu Boden ging. Anschließend sei mehrfach gegen den am Boden Liegenden getreten worden. In diesem Fall erlitt das Opfer starke Prellungen und eine Platzwunde.

Für den Angeklagten führte die Staatsanwältin ins Feld, dass er ein Geständnis abgelegt habe, die Taten drei bis vier Jahre zurücklägen und die Opfer keine bleibenden Schäden erlitten hätten. Gegen ihn sprächen jedoch die teilweise sehr gefährliche Form der Gewaltanwendung und seine 14 Vorstrafen. Verteidiger Stuhlmann merkte an, dass der 29-Jährige sich wieder mit seiner Freundin versöhnt und einen Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt habe. Zudem seien die Taten nicht hinterhältig gewesen, in einem Fall sei das Opfer bewaffnet gewesen.