Bei der Produktion von Produkten für die europäischen Verbraucher irgendwo auf der Welt sollen die Rechte der daran Beteiligten gewahrt bleiben. Foto: dpa/K M Asad

Zum 1. Januar tritt das Sorgfaltspflichtengesetz zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Kraft. Dass in der EU zugleich über eine nochmalige Verschärfung diskutiert wird, bringt die deutsche Wirtschaft erneut auf die Palme.

Der Schutz von Menschenrechten und die Verhinderung von Kinderarbeit sind zentrale Grundsätze des deutschen und des geplanten europäischen Lieferkettengesetzes – dies unterstützt die deutsche Wirtschaft ausdrücklich. Was in Deutschland zum 1. Januar umgesetzt werden soll und in Europa noch an Regulierung droht, geht ihr jedoch über die Grundrechtesicherung weit hinaus. Folglich wenden sich die Verbände lautstark gegen beide Maßnahmenpakete.