Bislang sind die Vorgaben aus Brüssel für die Positionierung der Messstationen – hier am Neckartor in Stuttgart – nicht eindeutig. Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Die EU sollte sich hüten, den neuen WHO-Richtwert für Luftschadstoffe eins zu eins zu übernehmen, meint Wirtschaftsredakteur Markus Grabitz.

Stuttgart - Dicke Luft in den Ballungszentren ist eine ernst zu nehmende Bedrohung für die Gesundheit. Und es ist richtig, wenn die EU demnächst die Grenzwerte verschärft. Sie sollte sich aber hüten, die WHO-Richtlinien eins zu eins in EU-Recht zu übernehmen, wie dies das Europaparlament will.

Die Analyse der Daten zur Luftqualität in den ersten neun Monaten des Jahres zeigt: Obwohl die Luftqualität seit Jahren besser wird, drohten flächendeckende Fahrverbote, wenn die Vorgaben der WHO unmittelbar EU-Gesetz würden. Zum Wesenskern der Politik gehört, abzuwägen. Bevor erneut eine Richtlinie womöglich die Mobilität von vielen Menschen drastisch einschränkt, bedarf es einer Analyse: Ist es angemessen, den motorisierten Individualverkehr weitgehend aus den Städten zu verbannen? Dies würde im Übrigen nicht nur für Verbrenner gelten: Da größere E-Autos schwerer sind und einen höheren Reifenabrieb haben, reißen sie die Feinstaubgrenzwerte eher.

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Ist es wirklich sinnvoll, peinlich genau an jeder Stelle im Stadtgebiet die WHO-Leitlinien einzufordern? Muss der Grenzwert auch da gelten, wo sich Fußgänger normalerweise nicht längere Zeit aufhalten?

Wäre es nicht besser, die wissenschaftlich sinnvollen Grenzwerte vor allem da einzufordern, wo sich die Menschen auch tatsächlich im Freien aufhalten? Bislang sind die Vorgaben aus Brüssel für die Positionierung der Messstationen nicht eindeutig.

Das führt dazu, dass die Messergebnisse von EU-Land zu EU-Land eben nicht vergleichbar sind. Bei all diesen Fragen ist die Politik gefragt. Sie muss nach einer wissenschaftlichen Folgenabschätzung entscheiden, wie weit das EU-Gesetz in den Lebensalltag der Menschen eingreifen soll. Da ist es nicht damit getan, eine Vorgabe von Wissenschaftlern eins zu eins in die Gesetzgebung zu übernehmen.