Ein 42-jähriger Autofahrer wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: dpa/Britta Pedersen

Das Stuttgarter Landgericht hat einen 42-Jährigen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Er war 2022 nach einem Unfall bei Baltmannsweiler weitergefahren und hatte sich nicht um den verletzten Rollerfahrer gekümmert.

Das Landgericht Stuttgart hat einen 42 Jahre alter Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung mit versuchtem Totschlag durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das teilte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mit. Außerdem wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Ihm dürfe vor Ablauf von drei Jahren auch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, teilte der Sprecher weiter mit.