Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich gegen eine Herabstufung von Unfallfluchten zu Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen (Symbolfoto). Foto: IMAGO/Sven Simon/IMAGO/Frank HOERMANN / SVEN SIMON

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich gegen eine Herabstufung von Unfallfluchten zu Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Der mit dem Thema befasste Arbeitskreis der Fachtagung lehnte entsprechende Ideen in Goslar mit großer Mehrheit ab.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich gegen eine Herabstufung von Unfallfluchten zu Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Der mit dem Thema befasste Arbeitskreis der Fachtagung sprach sich am Freitag in Goslar „mit großer Mehrheit“ dafür aus, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin als Straftat gewertet werden solle. Zugleich empfahlen die Expertinnen und Experten aber eine Vereinfachung der Regeln. Deren „Komplexität“ überfordere viele.

Der Arbeitskreis riet dazu, eine Mindestwartezeit nach Verkehrsunfällen festzulegen. Darüber hinaus empfahl er ebenfalls „mit großer Mehrheit“, eine zentrale und neutrale Meldestelle einzurichten, bei der Unfallbeteiligte ihrer gesetzlichen Pflicht zur Information und Angabe persönlicher Daten nachkommen können. Dies würde künftig nach Bagatellunfällen wie Parkremplern etwa von der Notwendigkeit entbinden, vor Ort auf die Polizei zu warten.

Der Verkehrsgerichtstag ist eine mehrtägige jährliche Fachkonferenz, bei der sich Expertinnen und Experten in verschiedenen Arbeitskreisen zu rechtlichen Problemen aus dem Verkehrsbereich austauschen. Beteiligt sind unter anderem Vertreter von Politik, Justiz, Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft. Ihre Empfehlungen beeinflussen später oftmals Debatten über Gesetzesänderungen.

Über eine Reform der gesetzlichen Regelungen zur Unfallflucht wurde schon im Vorfeld kontrovers diskutiert. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bekräftigte am Donnerstag erneut den Plan der Bundesregierung zur Einführung einer neuen digitalen Meldestelle für Unfallbeteiligte, um die Abläufe zu entbürokratisieren. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit im Fall des unerlaubten Entfernens sei damit aber nicht verbunden, betonte der Minister.