Mercedes hat zuletzt knapp 15 Milliarden Euro Gewinn erzielt und beantragt zugleich Kurzarbeit im Stammwerk in Untertürkheim sowie in Bremen. Gegen harsche Kritik diesbezüglich wehrt sich der Konzern.
Der Stuttgarter Mercedes-Konzern beantragt in verschiedenen Werken Kurzarbeit, um Lieferengpässe auszugleichen. Betroffen sind das Stammwerk Stuttgart-Untertürkheim und das Werk Bremen. Man habe in einzelnen Teilbereichen „aufgrund kurzfristiger Lieferengpässe Fahrweisen-Anpassungen vorgenommen, die über Arbeitszeitinstrumente sowie tageweise Kurzarbeit ausgeglichen werden“, teilte eine Mercedes-Sprecherin unserer Zeitung mit.
In Bremen sollen ab Anfang März laut der „FAZ“ etwa 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elf Tage lang kurzarbeiten. Das habe der Betriebsrat mitgeteilt. Das Unternehmen selbst machte keine Angaben zur Zahl der betroffenen Beschäftigten in Bremen und Untertürkheim.
Die nichtstaatliche Organisation Finanzwende kritisiert das Unternehmen und erklärt, Mercedes nutze den Sozialstaat „zum wiederholten Mal als Selbstbedienungsladen“. Konzerne wie Mercedes-Benz nutzten Kurzarbeit auch dann, wenn sie gleichzeitig Rekordgewinne einfahren und Dividenden ausschütten. Staatshilfen seien aber „nicht dazu da, die Taschen der Aktionäre zu füllen“.
Mercedes-Benz erklärt, im vergangenen Jahr hätten die Beschäftigten von Mercedes einen zweistelligen Millionenbetrag an Kurzarbeitergeld bezogen. Dagegen hätten Beschäftigte und das Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Das Bundesarbeitsministerium äußert sich distanziert. Ohne Mercedes zu erwähnen, erklärt das Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil aus Anlass des Stuttgarter Falls, mit dem Kurzarbeitergeld solle „weder das allgemeine Betriebsrisiko des Arbeitgebers abgesichert noch Liquiditätshilfe für Unternehmen gewährt werden“. Durch die Entlastungen für Arbeitgeber solle vielmehr „Arbeitslosigkeit vermieden werden“.
Bei Mercedes sind die Beschäftigten in Deutschland durch Jobsicherungs-Vereinbarungen allerdings auf Jahre hinaus gegen Kündigungen abgesichert.