Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes und veruntreuender Unterschlagung verurteilt. Foto: Ines Rudel

Weil er seinen Gast mit einer Hantel erschlagen hat, wurde ein 47-jähriger Hotelbetreiber aus Stuttgart wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte er es auf das Geld seines Opfers abgesehen.

Viele Fragen waren in dem Prozess gegen einen Stuttgarter Hotelchef bis zuletzt offen: Hat er seinen Gast aus Habgier getötet? Wurde er von dem schwergewichtigen Dauergast angegriffen? Entsprechend groß war die Spannung, wie die Richter die Tat bewerten würden. Die Leiche des 59-Jährigen war am Ostermontag vor einem Jahr in einem Wäldchen bei Esslingen-Sirnau gefunden worden. Am Mittwoch verurteilte die 19. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes und veruntreuender Unterschlagung.

Ein Berg von 200-Euro-Scheinen

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 47-Jährige am 17. April 2022, dem Ostersonntag, seinen Gast unter einem Vorwand in die Tiefgarage seines Hotels in Untertürkheim lockte, um ihn dort umzubringen. Nach Überzeugung der Kammer hatte der Hotelier es auf die über 400 000 Bargeld, gestückelt in 200-Euro-Noten, seines neu zugezogenen Dauergastes abgesehen. Das verwahrte er für ihn im Hoteltresor. Rund 110 000 Euro Bargeld habe der 47-Jährige, der als einziger den Tresorschlüssel besaß, bereits an sich genommen gehabt und damit Gold gekauft sowie einen Porsche ausgelöst. Um nicht aufzufliegen und auch an den Rest des Geldes zu kommen, habe er den Tötungsplan geschmiedet. Mit einer fünf Kilo schweren Hantel habe der 47-Jährige acht Mal mit voller Wucht auf den Hinterkopf seines Opfers geschlagen, ihn gewürgt und geschlagen. Die Kettlebell soll er vorher dort platziert haben, um seinen Plan umsetzen zu können, so die Richter. Das 59-jährige Opfer starb wenig später an diesen Verletzungen.

Die zwei Gesichter des Angeklagten

Der Tatversion des Angeklagten, der in der Verhandlung beschrieben hatte, wie der schwergewichtige 59-Jährige ihn bedrohte und er sich wehren musste, schenkte das Gericht keinen Glauben. Es sei auch nicht glaubhaft, dass der Angeklagte von dem Geld seines Gastes nichts gewusst hatte. „Das Opfer war naiv und gutgläubig und hat allen davon erzählt – auch ihnen“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann.

In der Urteilsbegründung zeichnete der Richter von dem Angeklagten das Bild eines windigen und erfolglosen Geschäftsmannes, der auch nach Verbüßen einer langen Haftstrafe straffällig wurde, sich aber als vermeintlicher Erfolgsmensch zu präsentieren wusste. „Sie wollten stets, dass möglichst viel Geld bei ihnen ankommt – koste es, was es wolle“, so der Vorsitzende Richter.

Um die Leiche zu beseitigen, bekam der Hotelier die Hilfe eines Komplizen. Den soll der Hotelier mit einer Lüge überzeugt haben, wonach der 59-Jährige ihm 100 000 Euro geboten haben, wenn er einen Porno mit seiner kleinen Tochter drehen dürfte.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte am Montag auf Notwehr plädiert. Die Tötung sei nicht zu bestrafen. Der Vertreter der Anklage hatte eine lebenslange Haft gefordert.