Der Mettinger Messerangreifer muss in die Psychiatrie. Foto: dpa

Nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts muss ein 25-Jähriger aus Esslingen in die Psychiatrie. Er hatte im Februar in Mettingen einen Mann mit dem Messer angegriffen. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Mordversuch. Der Mann sei aber krank und habe in schuldunfähigem Zustand gehandelt.

Ein 25-Jähriger, der im Februar in Mettingen einen Mann auf offener Straße mit einem Messer verletzt hat, muss in die Psychiatrie. Die erste Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat eine Unterbringung in ihrem Urteil am Mittwoch angeordnet. Das Gericht hält den Mann für nicht schuldfähig. Dem 25-Jährigen, der in einer Sicherheitsfirma arbeitete, wurde versuchter Mord zur Last gelegt worden. Auch der Staatsanwalt ging aber davon aus, dass der Mann psychisch krank sei und für die Tat nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Der Beschuldigte betonte in dem Verfahren, dass er gesund sei, und hatte von einer Dummheit und Verwechslung gesprochen. Er habe sich an einem Bekannten rächen wollen. Stimmen im Kopf hätten ihm gesagt, dass es sich bei dem Passanten um den Freund handle.