Der Soldat wurde verurteilt (Symbolbild). Foto: dpa/Sven Hoppe

Corona ist zwar aus der Wahrnehmung der Öffentlichkeit weitgehend verschwunden. Vor Gericht spielt der Kampf gegen Covid-19 aber weiter eine Rolle – etwa wenn es um die Impfung von Soldaten geht.

Mehr als acht Monate nach dem Freispruch eines früheren Bundeswehrsoldaten trotz Verweigerung der vorgeschriebenen Corona-Impfung hat das Landgericht Schweinfurt den Mann in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Kleine Strafkammer legte am Dienstag 90 Tagessätze zu je 45 Euro fest. Monatlich könne der 27-Jährige aus Fulda aber auch 200 Euro zahlen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es ist eine Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich.

Im Juli hatte das Amtsgericht Bad Kissingen den 27-Jährigen freigesprochen, weil die Befehlserteilung im Jahr 2022 nach Überzeugung des Gerichts nicht verhältnismäßig war.

Impfung aus Sorge vor Nebenwirkungen verweigert

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, beantragt. Der nicht von einem Anwalt vertretene Angeklagte wandte sich dagegen: Er habe die Impfung aus Sorge vor Nebenwirkungen verweigert.

Der Mann, seit Mitte 2016 Soldat auf Zeit und 2023 von der Bundeswehr entlassen, war zum Tatzeitpunkt in der Rhön-Kaserne in Wildflecken eingesetzt.  

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Wer sich widersetzt, muss nicht nur mit einem Strafverfahren, sondern auch mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.