Literweise Bier bei der Arbeit als Elektriker? Kein Problem, befindet ein Gericht in der südostspanischen Stadt Murcia. Die Hintergründe.
In Spanien hat sich ein bierseliger Elektriker erfolgreich gegen seine Kündigung gewehrt. Das zuständige Gericht in Murcia verpflichtete den Arbeitgeber, die Kündigung zurückzunehmen oder dem Mann 47.000 Euro Entschädigung zu zahlen, wie die Zeitung „La Verdad“ und andere spanische Medien diese Woche berichteten. Das Unternehmen hatte einen Detektiv auf den Mitarbeiter angesetzt, der genau dokumentierte, wie sich der Elektriker von Bier zu Bier durch die Arbeitstage hangelte, wie die Zeitung weiter schrieb. Der Mann brachte es demnach auf bis zu drei Liter pro Schicht. Zwischendurch sei er auch mit dem Firmenwagen unterwegs gewesen.
Die Rechtsanwälte des Mannes argumentierten, ihr Mandat habe keine Anzeichen von Trunkenheit gezeigt, keinen Schaden verursacht und Alkohol auch nur während der Pausen getrunken. Die aber könnten nicht zur Arbeitszeit gezählt werden. Das Gericht sah das ähnlich, zumindest in zweiter Instanz, und betonte zudem, der Mann habe Bier nur zum Essen getrunken, was die Wirkung des Alkohols bekanntlich mindere. Und schließlich müsse berücksichtigt werden, dass es im Sommer in Murcia sehr heiß und der Durst deshalb groß sei, berichtete die Zeitung weiter über das Urteil vom März, das erst jetzt überregional bekannt wurde.