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Neue Fenster, die Dämmung des Dachs oder eine neue Heizung kosten meist viel Geld. Doch wer sein Haus saniert oder auf erneuerbare Energien setzt, muss die Kosten dafür nicht alleine tragen. Welche staatlichen Förderprogramme es gibt, erfahren Sie hier.

EsslingenWer sein Haus saniert oder auf erneuerbare Energien setzt, muss die Kosten dafür nicht alleine tragen. Welche staatlichen Förderprogramme es gibt, erfahren Sie hier.

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“:

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus führen. Auch für Einzelmaßnahmen gibt es Geld, z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren. Besondere Förderungen gibt es über die Maßnahmenpakete Heizung bzw. Lüftung. Wählen kann man zwischen einem Darlehen mit Tilgungszuschuss (Programmnummer 151/152) oder einem Zuschuss (430).

KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“:

Über das Programm 431 werden bis zu 50 Prozent der Kosten für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung übernommen.

BAFA-Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“:

Von der BAFA gibt es Zuschüsse für Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseanlagen. Ergänzt werden kann dies durch einen Kredit der KfW-Bank.

BAFA-Zuschuss Heizungsoptimierung:

Bis zu 25.000 Euro netto (max. 30 Prozent der förderfähigen Kosten) gibt es für den Austausch von alten Heizungs- und Warmwasserpumpen sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.

BAFA-Energieberatung für Wohngebäude:

Eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater wird mit bis zu 60 Prozent der Beratungskosten bezuschusst. Die SWE-Energieberater können BAFA-Beratungen durchführen.

  • Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Esslingen. Unter www.swe.de/foerderprogramme bekommen Sie u. a. Antworten
    auf folgende Fragen:
    - Was wird gefördert und welche Voraussetzungen gibt es?
    - Wie beantrage ich die Förderungen und welche Fristen sind zu beachten?
  • Abonnieren Sie den SWE-Newsletter für Häuslebauer, Heizungssanierer & Co. und verpassen keine relevanten Informationen mehr rund um Fördergelder, Gesetze und Energie-Lösungen: www.swe.de/blog
  • Am besten wenden Sie sich direkt an unsere Energieberater, welche Sie individuell zu allen wichtigen Fragen rund um Förderprogramme beraten:
    Klaus Mons/Clausdieter Weng
    Telefon: 0711/3907-200
    E-Mail: energieberatung(at)swe.de