Zeit zur Besinnung: der Buß- und Bettag fällt in diesem Jahr auf den 22. November. Foto: Archiv/LICHTGUT/Max Kovalenko

Buße, Sünde, Besinnung auf den Glauben an Gott: Darum geht es an diesem evangelischen Feiertag. Ein arbeitsfreier Tag ist der Buß- und Bettag allerdings nicht - mit einer Ausnahme.

Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag, der vor allem der Besinnung und Neuorientierung dient. Christen sollen Buße tun, Reue für begangene Sünden zeigen und sich auf ihren Glauben an Gott besinnen. Es geht also nicht um Strafe für bestimmte Taten, sondern um Schuld.

Wann ist der Buß- und Bettag in diesem Jahr?

Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird der Buß- und Bettag immer am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, begangen. Das sind elf Tage vor dem ersten Advent. In diesem Jahr fällt der Feiertag also auf den 22. November.

Nach der Wiedervereinigung war der Buß- und Bettag von 1990 bis 1994 ein gesamtdeutscher Feiertag. Im Jahr darauf wurde er wieder abgeschafft. Nur in einem Bundesland blieb er erhalten: in Sachsen. Dort dürfen sich die Menschen über einen freien Tag freuen, Geschäfte und Schulen bleiben geschlossen. In den übrigen 15 Bundesländern ist der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag.

Gibt es sonst Ausnahmen oder Regelungen?

In Bayern ist der Buß- und Bettag zwar kein Feiertag, aber für Schülerinnen und Schüler gilt eine Ausnahme. Sie haben keinen Unterricht. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung, die besagt, dass evangelische Arbeitnehmer aus „religiösen Gründen“ nicht zur Arbeit verpflichtet sind, haben sie schulfrei. Der Besuch eines Gottesdienstes reicht als Grund aus. Würde in den Schulen Unterricht stattfinden, wären die Lehrerinnen und Lehrer benachteiligt. Dienstfrei haben sie trotzdem nicht, häufig finden pädagogische Tage statt. In Kindergärten und Horten ist es ähnlich.

In Berlin müssen evangelische Schülerinnen und Schüler zudem nicht am Unterricht teilnehmen.

Da der Buß- und Bettag nach wie vor ein kirchlicher Feiertag ist, gilt auch in Baden-Württemberg ein Tanzverbot. Nach dem Feiertagsgesetz sind „öffentliche Tanzunterhaltungen“ von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten. Das gilt übrigens auch für Vereinsfeste oder geschlossene Gesellschaften.

Muss ich am Buß- und Bettag arbeiten?

Menschen, die der evangelischen Kirche angehören, müssen am Buß- und Bettag übrigens nicht arbeiten, sie haben ausdrücklich das Recht, „von der Arbeit fernzubleiben, soweit nicht betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen“. Der Arbeitgeber muss für diesen Tag keinen Lohn bezahlen, weitere Nachteile dürfen den Beschäftigten „aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen“.

Die Gesetzgebung sieht zudem vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Schülerinnen und Schüler an einem Gottesdienst teilnehmen können. Auch dafür muss nicht extra Urlaub eingereicht werden, der Lohn wird aber entsprechend gekürzt.

Warum gibt es den Buß- und Bettag noch?

Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht den Buß- und Bettag auch als Feiertag, der dazu dient, „über gesellschaftliche Irrtümer nachzudenken“. Im vergangenen Jahr nutzen Kirchenvertreter den Tag, um auf die zunehmende Spaltung der Gesellschaft aufmerksam zu machen. Die Ratsvorsitzende der EKD, Annette Kurschus, warb für mehr Fehlerfreundlichkeit und Barmherzigkeit im Alltag