Die Staatsanwaltschaft leitet in der Esslinger Hochschulaffäre ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue ein – und schweigt zu den Details. Müssen damalige Verantwortliche mit Konsequenzen rechnen?
Die Affäre um die im Jahr 2008 rechtswidrig bezahlten Leistungen an Professorinnen und Professoren geht weiter. Ob damalige Verantwortliche der Hochschule Esslingen wegen der illegalen Zahlungen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, wird sich weisen. Zu dem Sachverhalt sei ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue eingeleitet worden, teilt Aniello Ambrosio von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit: „Die Ermittlungen dauern an, weshalb derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden können.“
Die Hochschule Esslingen hatte im Oktober zugegeben, 2008 unter dem damaligen Rektor Bernhard Schwarz rechtswidrig und ohne eine vorherige ausreichende Prüfung Leistungsbezüge an 52 ihrer Professorinnen und Professoren ausbezahlt zu haben.
Zu diesem Ergebnis war die Einrichtung nach aufwendigen Überprüfungen in Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gekommen. Rückzahlungen von Seiten der Professoren wird es aber wohl nicht geben. Denn nach Angaben der Hochschule habe die Untersuchung ergeben, dass „die Einmalzahlungen entsprechend den verwaltungsrechtlichen Regelungen belassen werden“ können. Nach Ansicht der Einrichtung seien die erforderlichen besonderen Leistungen von den betroffenen Professorinnen und Professoren damals erbracht worden.
Nach fehlerhaften Vergaben an baden-württembergischen Hochschulen hatte das Stuttgarter Wissenschaftsministerium seit 2017 stichprobenhafte Überprüfungen an anderen Einrichtungen durchführen lassen. Bei der Aufarbeitung dieser Fälle wurde die Hochschule Esslingen im Oktober 2021 auf den Themenkomplex aufmerksam und teilte den Verdacht dem Wissenschaftsministerium mit, der sich nach einer gründlichen Aufarbeitung bestätigte. Zu den Gründen für die Versäumnisse befragt, verweist die Hochschule auf das lange Zurückliegen der Vorkommnisse. Die Vergabeentscheidungen seien von dem damaligen Rektorat getroffen worden: „Wir können heute nur schwer, wenn überhaupt, beurteilen, wie sich die Sach- und Rechtslage den damals handelnden Personen dargestellt hat und wie es zu den Entscheidungen gekommen ist.“