Bisher wird nur Risikogruppen eine weitere Corona-Impfung empfohlen. Foto: imago images/Shotshop/Rüdiger Rebmann via www.imago-images.de

Die Corona-Zahlen steigen und auch das Interesse an einer Booster-Impfung wächst. Wer für eine Impfung berechtigt ist und wo Betroffene geimpft werden können: Eine Übersicht.

Wieder mehr Corona-Fälle in ganz Deutschland. Die im Labor nachgewiesenen Covid-19 Erkrankungen steigen seit rund vier Wochen an, schreibt das Robert-Koch-Instituts (RKI) in seiner Wochenübersicht zu Atemwegserkrankungen.

Fallzahlen innerhalb eines Monats verdoppelt

Rund 2400 Fälle wurden laut RKI in der Woche bis zum 13. August registriert. Verglichen mit den Werten vor einem Monat, haben sich die Corona-Infektionen fast verdoppelt: In der Woche bis zum 9. Juli waren es knapp 1.200 Fälle. Verantwortlich für den Anstieg ist laut Bericht die Virusvariante EG.5 – die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „Variant of Interest“, zu Deutsch: „Variante unter Beobachtung“ klassifiziert wurde. Insgesamt seien die Covid-19-Inzidenzwerte aber weiterhin sehr niedrig. Das RKI spricht von einem „niedrigen Sommerniveau.“

Wer Anspruch auf die Impfung hat

Mit dem Anstieg der Fälle wächst auch das Interesse an der Impfung. Liegt die letzte bekannte Impfung oder Erkrankung mindestens zwölf Monate zurück, soll die Auffrischimpfung laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorzugsweise im Herbst verabreicht werden. Anspruch auf die Impfung haben Patienten jedoch nur, wenn ein Arzt die Auffrischung für „medizinisch notwendig“ hält, oder sie zu einer der folgenden Gruppen zählen:

• Personen ab einem Alter von 60 Jahren

• Bewohner von Pflegeeinrichtungen

• Medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immungeschwächten

• Personen ab einem Alter von sechs Monaten, die aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben

Wo kann man sich impfen lassen?

„Die Impfzentren des Landes gibt es nicht mehr“, informiert der Pressesprecher des Gesundheitsministeriums Baden-Württembergs. „Die Impfungen sind - wie beispielsweise auch gegen Influenza - in die Regelversorgung übergegangen.“ Betroffene sollten sich deshalb bei ihrem Hausarzt melden, um einen Termin zu vereinbaren, rät das Ministerium. Weitere Möglichkeiten sind die Impfung durch den Betriebsarzt oder in einer öffentlichen Apotheke. Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken für Baden-Württemberg ist über diesen Link zu finden.

Unklar wann Impfangebot zugänglicher wird

Wann sich Bürger impfen lassen können, die nicht zu einer Risikogruppe gehören ist bisher nicht bekannt. „Sicherlich wird sich die Situation im September auch noch einmal ändern“, meint der Sprecher des Gesundheitsministeriums. In der beginnenden Erkältungssaison führen Hausarztpraxen in der Regel entsprechende Routine-Impfungen gegen Influenza durch. Eine freiwillige Routine-Impfung gegen Corona sei demnach auch denkbar.