Es war ein kurzer Prozess, der einem 28-Jährigen vor dem Landgericht in Stuttgart gemacht wurde. Der Raum Böblingen hat dabei eine wesentliche Rolle gespielt.
Der Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts sieht deutlich jünger aus als 28 – und er kämpft erkennbar damit, den Richtern der 5. Großen Strafkammer von seinem Leben mit den Drogen zu erzählen. Das hat vermutlich weniger mit den Richtern zu tun als mit zwei interessierten Prozessbeobachtern: sein Vater und seine Frau sind an diesem Vormittag extra aus seinem Heimatort Frankfurt gekommen und hören nun wahrscheinlich erstmals die ganze Geschichte über die Drogenvergangenheit ihres Sohnes und Ehemannes. Dieser sitzt inzwischen seit gut einem halben Jahr in Untersuchungshaft und wird den ersten Geburtstag seines Sohnes im Dezember nicht mitfeiern können.
„Ich war unglaublich naiv“, erklärte der 28-Jährige bei seinem letzten Wort, nachdem er gegenüber dem Gericht reinen Tisch gemacht und ein umfassendes Geständnis abgelegt hat. Dieses war Teil einer Prozessverständigung zwischen Richtern, Staatsanwalt und Verteidigung. Für ein Geständnis war dem ausgebildeten Anlagenmechaniker ein Strafkorridor zwischen vier und viereinhalb Jahren zugesichert worden. Verurteilt wurde er nach nur einem Prozesstag zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Monat mehr gefordert, die Verteidigung hatte vier Jahre für ausreichend erachtet.
Große Mengen an Rauschgift
Der 28-Jährige war nach den Erkenntnissen des Gerichts im Frühjahr 2021 als Kurier für einen Drogenhändler in Frankfurt tätig und transportierte bei fünf Fahrten im März und April insgesamt 33 Kilogramm Marihuana, zehn Kilogramm Haschisch und zwei Kilogramm Kokain von Frankfurt nach Sindelfingen. Abnehmer waren mehrere Männer aus dem Großraum Böblingen, die mittlerweile zu langjährigen Haftstrafen von bis zu achteinhalb Jahren verurteilt worden sind. Im Gegenzug brachte er das Bargeld aus den Drogengeschäften nach Frankfurt – Beträge zwischen 10.000 und 50.000 Euro.
Die Kommunikation lief dabei über sogenannte Krypto-Handys der Marke Anom, die als vermeintlich abhörsicher galten. Tatsächlich waren die Anom-Handys vom amerikanischen Geheimdienst FBI in Verkehr gebracht worden, die Kommunikation hierüber wurde vom ersten Tag an überwacht. Daher wird in Juristenkreisen über die Verwertbarkeit der Daten gestritten, ein höchstrichterliches Urteil gibt es zu diesem Komplex bisher nicht, wie der Verteidiger des 28-Jährigen in seinem Schlussplädoyer anmerkte. Der Angeklagte firmierte bei dieser Kommunikation unter dem Namen „Ironman“, sein Frankfurter Hintermann unter den Pseudonymen „Drückeberger“ und „Usual man“.
Das Krypto-Handy mit eigenem Betriebssystem kam im Jahr 2020 auf den europäischen Markt. Es hatte keine Telefon- und SMS-Funktion, auch das GPS-System war nicht installiert. Die Chat-Funktion war hinter einem Taschenrechner versteckt. Über die vermeintlich abhörsicheren Handys wurden Waffengeschäfte, Drogendeals und Auftragsmorde in aller Welt abgewickelt.
Am 7. Juni 2021 koordinierten Ermittlungsbehörden anlässlich der spektakulären und Aufsehen erregenden Operation „Trojanerschild“ weltweit Razzien in 16 Ländern. Dabei wurden insgesamt 800 Personen festgenommen, knapp 50 Millionen US-Dollar und tonnenweise Drogen beschlagnahmt.
Der weltweite Drogenhandel bildet denn auch den Hintergrund für den zwischen Frankfurt und dem Raum Böblingen spielenden Fall vor dem Landgericht. Ein Beamter des Landeskriminalamtes, der den Chatverkehr zwischen den Beteiligen ausgewertet hatte, erklärte im Zeugenstand, er habe den Eindruck bekommen, der Hintermann lagere die Rauschgiftmengen in Regalen wie bei Rewe oder Edeka. Einmal sei die Rede von einer Lieferung von einer Tonne die Rede gewesen. Der Angeklagte erklärte, er sei in die Geschäfte eingestiegen, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren und seine Schulden zu bezahlen. Bereits mit 16 Jahren habe er angefangen Cannabis zu rauchen, mit 18 und 19 Jahren habe sich sein Konsum auf bis zu zwei bis vier Gramm pro Tag gesteigert.
Gericht urteilt differenziert
Neben seinem Geständnis hielt ihm das Gericht im Urteil auch zugute, dass die Taten bereits fast zwei Jahre zurückliegen und der 28-Jährige zumeist weiche Drogen transportiert habe. Gegen ihn spreche jedoch die enorme Menge des Rauschgifts.
Die Verurteilung zu einer Haftstrafe erfolgte schließlich wegen unerlaubten Besitzes und Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.