In der Auseinandersetzung mit Biontech um die mRNA-Technik wurde die Entscheidung vertagt.
Der Rechtsstreit zwischen dem Tübinger-Biotech Unternehmen Curevac und seinem Mainzer Konkurrenten Biontech ist weiter ungeklärt. Das Landgericht Düsseldorf hat am Donnerstag eine Entscheidung vertagt. In dem Streit geht es um ein Patent und drei Gebrauchsmuster im Zusammenhang mit der mRNA-Technik, auf deren Basis Biontech seine Corona-Impfstoffe entwickelt hat. Curevac beansprucht das geistige Eigentum an diesen Schutzrechten und hatte deshalb im Juli 2022 Klage gegen Biontech eingereicht.
„Wir glauben, dass ein Teil der Erfolge von Biontec auf Erfindungen basiert, die von Curevac stammen“, sagte Curevac-Chef Alexander Zehnder auf Anfrage unserer Zeitung. Biontech habe mit seinen Corona-Impfstoffen auf mRNA-Basis sehr viel Geld verdient. „Wir sind der Ansicht, dass Curevac ein gerechter Anteil davon zusteht“. Eine Summe nannte er nicht. Biontech weist den Vorwurf der Verletzung von Schutzrechten zurück.
Insgesamt vier Verfahren
Das Gericht hat nun die insgesamt vier Verfahren ausgesetzt. Es will vor einer Entscheidung die Bewertung durch das Deutsche und Europäische Patentamt abwarten. Damit solle geklärt werden, ob die drei Gebrauchsmuster und das Patent zu Recht eingetragen wurden und weiterhin Bestand haben, sagte eine Gerichtssprecherin. Gebrauchsmuster können schon nach wenigen Wochen eingetragen werden. Bei Patenten dauern Prüfung und Erteilung in der Regel mehrere Jahre. Biontech hatte im November 2022 beantragt, die Gebrauchsmuster zu löschen und zudem Einspruch gegen das Patent eingereicht. In beiden Fällen steht eine Entscheidung noch aus. Das Gericht teilte jedoch mit, dass es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgehe, dass der Einspruch gegen das Patient erfolgreich sein werde.
Die Unternehmen bewerten die Vertagung der Entscheidung unterschiedlich. Bei Biontech war von einem „wichtigen Signal“ die Rede. „Wir sind der Meinung, dass die heute besprochenen Patente und Gebrauchsmuster von Curevac nie hätten erteilt werden dürfen, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen“, so eine Sprecherin. Die Vertagung lasse darauf schließen, „dass das Landgericht Düsseldorf alle vier Schutzrechte als verletzt ansieht“, sagte hingegen Curevac-Chef Alexander Zehnder. Das Unternehmen schreibt hohe Verluste und will das Geld im Fall eines Erfolges in die eigene Forschung stecken. Häufig enden Patentstreitigkeiten in der Pharmaindustrie mit einem Vergleich.