Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Häftlinge zu wenig verdienen. Foto: dpa/Uli Deck

Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zwei Häftlinge hatten gegen die Vergütung ihrer Arbeit geklagt.

Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Die Bundesländer müssen die entsprechenden Gesetze bis spätestens Ende Juni 2025 neu regeln, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, in Karlsruhe.

Arbeitspflicht für viele Strafgefangene

In den meisten Bundesländern herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht. Sie soll der Resozialisierung dienen. Deshalb gilt für die Gefangenen auch kein Mindestlohn. 2020 verdienten sie laut König etwa zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde.