Nur wenn die Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Kontrollabschnitt zu hoch ist, werden Fahrzeuge geblitzt. Foto: /Peter Steffen/dpa

Kreis und Kommunen haben eine Abschnittskontrolle für die Sulzbacher Steige gefordert, um rasende Biker und andere Verkehrsteilnehmer im Zaum zu halten. Was der Hersteller dieser Anlage zu dieser Forderung sagt.

Ausgebremst. Der Vorstoß von Landkreis und drei anliegenden Kommunen an der Sulzbacher Steige eine besondere Anlage zur Geschwindigkeitskontrolle zu realisieren, ist ins Stocken geraten. Nicht nur fehlen bislang die polizeigesetzlichen Voraussetzungen in Baden-Württemberg, um eine Streckenradar-Anlage, „Section Control“ genannt, einzusetzen – es fehlt an der zulässigen Anlage selbst.

Neue Anlagen brauchen Zulassung

Denn während derartige Messeinrichtungen im Ausland teilweise schon seit Jahrzehnten genutzt werden, wurde die einzige Anlage, die bislang im Bundesgebiet im Einsatz war, vor wenigen Wochen wieder abgebaut. Jenoptik als Anbieter dieser technischen Abschnittskontrolle hatte den Dienstleistungsvertrag Ende Dezember 2023 gekündigt. Hintergrund sind neue gesetzliche Bestimmungen zur Verschlüsselung der von Section Control gesammelten Daten. Die Anlage, derzeit die einzige dieses Typs in Deutschland, würde diese künftig nicht erfüllen, erklärt eine Unternehmenssprecherin auf Nachfrage: „Wir haben uns aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine Weiterentwicklung beziehungsweise technische Nachbesserung dieser einen Anlage entschieden“, teilt eine Sprecherin von Jenoptik mit. Nach Ende des Betriebs zum Jahresende 2023 sei die Anlage schrittweise zurückgebaut worden. Installiert wurde sie 2015 für ein Pilotprojekt mit Tests und Zulassung in Deutschland durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). „Hintergrund für die Abschaltung ist eine neue technische Richtlinie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Schlüssellänge bei kryptografischen RSA-Verfahren beziehungsweise daraus abgeleiteten Vorgaben der PTB für die Zulassung von Verkehrsüberwachungssystemen in Deutschland.“

Bei Verkehrsüberwachungssystemen würden die gewonnenen Daten verschlüsselt, um die Sicherheit bei der Datenübertragung zu gewährleisten. Seit Januar 2024 dürfen nur noch Messsysteme neu in den Verkehr gebracht werden, deren Software eine erweiterte Verschlüsselung beinhaltet. „Hier geht es nicht um Datenschutz, sondern IT-Sicherheit.“ Für die bereits im Markt befindlichen Messsysteme gebe es keine Einschränkungen – sie könnten laut der PTB wie gewohnt weiterhin verwendet und geeicht werden, ohne neue Software für die erweiterte Verschlüsselung aufspielen zu müssen.

Neue Software zu entwickeln, wäre zu teuer

„Für die eine Section-Control-Anlage, die von uns in der Region Hannover im Einsatz war, haben wir uns aus wirtschaftlichen Gründen dagegen entschieden, die Software weiterzuentwickeln und der PTB neu zur Zulassung vorzulegen, die für den Betrieb an neuen Standorten nötig wäre“, ergänzt die Sprecherin. „Aus diesem Grund wird es in absehbarer Zeit keine anderen neuen Jenoptik-Anlagen vom Typ ,TraffiSection‘ in anderen deutschen Bundesländern geben.“

Andere Länder nutzen die Abschnittskontrolle

In anderen Ländern habe sich die Abschnittskontrolle indes seit vielen Jahren bewährt: außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz komme dabei andere Jenoptik-Technik zum Einsatz, die von den lokalen Behörden zugelassen wurde. Für derartige Systeme gebe es jedoch keine Zulassung der PTB in Deutschland, erklärt die Jenoptik-Sprecherin.

Zivile Überwachung und Enforcement-Trailer

Frank Märtens, der bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) unter anderem für Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte zuständig ist, bestätigt, dass die Anlage von Jenoptik der bislang einzige Streckenradar in Deutschland war. Über mögliche andere Anbieter beziehungsweise Zulassungsverfahren dürfe er keine Auskünfte erteilen. Dass die Section Control zur Sicherheit im Verkehr beigetragen habe, daran bestehe kein Zweifel: „Die Wirksamkeit derartiger Anlagen ist unbestritten, das haben Untersuchungen gezeigt“, sagt er. Mehrere Bundesländer hätten auch eigens die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Anlagen in Betrieb nehmen zu dürfen – leider jedoch stehen aktuell keine für Deutschland zugelassenen Messgeräte zur Verfügung.

Landrat: „Proaktiv Lösungen finden“

Beim hiesigen Landratsamt hofft man, dass sich trotz dieser Schwierigkeiten doch noch eine Lösung finden lässt: „Wir sind ein Landkreis, der Innovationen stets offen gegenübersteht und immer versucht, proaktiv Lösungen zu finden, so auch beim Thema ,Section Control‘“, teilt Landrat Richard Sigel auf Nachfrage mit. „Auch uns ist bekannt, dass es technische Hinderungsgründe in Deutschland gibt. Der entscheidende Punkt ist aber für uns, dass die ,Section Control‘ im Pilotprojekt in Niedersachsen nachweislich ihr Ziel in Sachen Verkehrssicherheit erreicht hat.“ Dass eine technische Lösung, die „nachweislich geeignet ist, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und gerade bei Raserstrecken von Motorrädern ein Mittel wäre, Verkehrstote wirksam zu verhindern, an der Technik und finanziellen Mitteln scheitert, sollte insbesondere in einem Tüftler- und Entwicklerland wie Baden-Württemberg kein Argument sein, so Sigel.

Projektgruppe mit benötigten Akteuren

Das Landratsamt könne zwar keine technischen Lösungen für die Geschwindigkeitsüberwachung entwickeln, aber auch im europäischen Ausland habe man in mehreren Ländern praktikable technische Lösungen gefunden. „Wir wären als Landkreis sofort bereit, uns aktiv in einer Projektgruppe mit Entwicklungsfirmen und vor allem den benötigten Akteuren wie beispielsweise dem Innenministerium, dem Verkehrsministerium, dem Regierungspräsidium und gegebenenfalls weiteren von ,Raserstrecken‘ betroffenen Landkreisen zu beteiligen“, erklärt der Landrat. „Wir sind überzeugt, wenn wir den Erfahrungsaustausch mit unseren europäischen Nachbarn wie zum Beispiel Österreich, Schweiz, Italien, Polen und den Niederlanden nutzen, dann lassen sich sicherlich mit Herstellern von Messtechnik Lösungen für ,Section Control‘ auch in Baden-Württemberg weiter voranbringen und etablieren“, so Sigel weiter. „Die Alternative ist, dass wir uns sonst damit abfinden müssen, dass wir auf bestimmten Strecken keine wirksame Geschwindigkeitsüberwachung sicherstellen können und letztlich Lärm und Verkehrsgefährdungen in Kauf nehmen müssen. Für uns und unseren Entwicklergeist die unbefriedigendere Alternative.“

Wie funktioniert das System?

Technik
 Bei der Section Control wird die durchschnittliche Geschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten errechnet. Die Messung startet, sobald ein Fahrzeug in den definierten Streckenabschnitt einfährt. Dazu erfasst eine hochauflösende Kamera das Kennzeichen und verschlüsselt es mithilfe kryptologischer Technologie zusammen mit einem Zeitstempel. Wenn das Fahrzeug den Streckenabschnitt verlässt, erfasst das System das Kennzeichen erneut. Es gleicht die beiden anonymisierten Datensätze miteinander ab, errechnet die Durchschnittsgeschwindigkeit und überprüft so, ob eine überhöhte Geschwindigkeit vorlag.

Datenschutz
Die Anlage speichert die Kennzeichen nur, wenn die Fahrzeuge gegen das Geschwindigkeitslimit verstoßen. In diesem Fall macht das System ein Heckfoto und bei Bedarf ein Frontfoto, dann überträgt es das Bild an die Straßenverkehrsbehörde. Liegt kein Verstoß vor, wird das Foto sofort gelöscht.