Der Radweg zwischen Sielmingen und Bonlanden hat schon wieder Risse. Foto: Caroline Holowiecki

Zwischen Sielmingen und Bonlanden müssen erneut Baumaschinen anrücken. Im erst zwei Jahre alten Radweg haben sich einmal mehr Risse gebildet, dabei war er erst im März repariert worden. Was läuft da schief?

Menschen, die in Filderstadt gern mit dem Fahrrad unterwegs sind, werden sich wünschen, dass in diesem Fall aller guten Dinge wirklich drei sind: Am Radweg, der die Ortsteile Sielmingen und Bonlanden verbindet, stehen wieder Bauarbeiten an – zum dritten Mal binnen kurzer Zeit. Grund: Der Radweg ist beschädigt. Schon wieder. Lange Risse ziehen sich durch den Belag der Radspur entlang der Reutlinger Straße. Dabei ist hier erst in diesem Frühjahr geschafft worden.

Sowieso ist der Radweg entlang der K 1225 quasi neu, er war erst Ende 2021 eröffnet worden. Die etwa 1,3 Kilometer lange Rad- und Fußweg-Verbindung war damals ausgebaut, verbreitert und mit einem neuen Belag sowie Schutzstreifen versehen worden. Im Herbst 2022 allerdings traten Risse im Belag auf. Die Mängel wurden erst provisorisch geflickt, ab Mitte Februar dieses Jahres wurde alles neu gemacht. Das dauerte Wochen. Nun ist der Radweg wieder dahin.

Viel Schelte und Spott im Internet

Schon im Frühjahr hatte es im Internet viel Schelte und Spott gegeben. „Ein Armutszeugnis“, schrieb eine Frau bei Facebook. „So kann man auch Steuergelder rausschmeißen“, fand ein Mann. „Der absolute Witz. Da wurde bestimmt bei der Ausschreibung wieder der Billigheimer genommen“, kommentierte ein anderer. Und auch jetzt lästern viele User über das Radweg-Debakel. „Nur noch Pfuscher am Werk“, ist zu lesen, außerdem „der neue San-Andreas-Graben“.

Beim Radweg handelt es sich um ein Projekt des Straßenbauamts in Kirchheim, der Landkreis ist also zuständig. „Das Thema ist dem Straßenbauamt bekannt“, sagt Andrea Wangner, die Sprecherin im Landratsamt. Warum die Risse trotz einer tiefergehenden Nachbesserung wieder aufgetreten seien, sei bisher unklar. Die Ursachen „könnten aus der Sonderbauweise für die Verfestigung des Oberbaus resultieren, aber auch im tieferen Untergrund begründet sein“. Grundsätzlich bestehe ein Anspruch auf Mängelbeseitigung durch die Baufirma. „Die Zusammenarbeit mit der Firma ist so weit in Ordnung“, stellt Andrea Wangner klar. Die Aufträge im Straßenbau würden grundsätzlich an qualifizierte und fachkundige Unternehmen auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Wie und wann es weitergeht, stehe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Gespräche zwischen Straßenbauamt und Unternehmen dauern an.